Weblink: www.bromskirchen.de
Tel.: 02984 9211-20
Gefördert wird der Bau oder Erwerb von Wohngebäuden sowie die Sanierung von Wohn- und Gewerbegebäuden. Förderfähige Maßnahmen: A. Im gesamten Gemeindegebiet - Errichtung von eigengenutzten Einfamilienhäusern auf Bauplätzen der Gemeinde oder der Hess. Landgesellschaft - Errichtung von Mehrfamilienhäusern auf Bauplätzen der Gemeinde oder der Hess. Landgesellschaft mit einer eigengenutzten Wohnung B. In den Orts- und Siedlungskernen - Kauf von Häusern zu eigenen Wohnzwecken mit Baujahr 1970 oder älter - grundlegende Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden oder Gebäudeteile mit Baujahr 1970 oder älter - Wiedernutzbarmachung leerstehender Gebäude oder Gebäudeteile mit Baujahr 1970 oder älter zur gewerblichen Nutzung - Abriss von Gebäuden oder Gebäudeteilen mit Baujahr 1970 oder älter und Neubau am selben Standort - Abriss von Gebäuden oder Gebäudeteilen mit Baujahr 1970 oder älter und Nutzung der Flächen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Art der Förderung:
Zuschuss Hausbau Zuschuss Hauskauf: - Bestand
Antragsberechtigte: Eigentümer förderfähiger Gebäude und Gebäudeteile
Dies ist eine Zusammenfassung der möglichen Fördermittel, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.
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