Weblink: www.rheine.de
Tel.: 05971 939-444
Gefördert wird die Errichtung von eigengenutzten Familienheimen und Eigentumswohnungen.
Art der Förderung:
Zuschuss Hausbau - Eigentumswohnung
Antragsberechtigte: Ehepaare, Familien und Alleinerziehende, die die Einkommensgrenze gemäß § 9 Abs. 2 WoFG nicht überschreiten
Dies ist eine Zusammenfassung der möglichen Fördermittel, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.
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