Bundesweit bieten 119 Gemeinden sogenannte "Jung kauft Alt"-Modelle. Den Anfang machte vor rund 15 Jahren die Gemeinde Hiddenhausen in Nordrein-Westfalen. Dort, in Niedersachsen und Hessen finden sich auch die meisten dieser Gemeinden. In Schleswig-Holstein und dem Saarland gibt es jeweils eine, in Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg jeweils zwei und in Bayern und Rheinland-Pfalz jeweils vier Gemeinden.
Ab Sepember 2024 wird es gleichnamiges KfW-Förderprogramm auch bundesweit geben.
Die Ziele solcher Förderprogramme aus Sicht der Kommunen:
Die Vorteile dieser Programme für junge Familien:
Förderhöhe und Förderbedingungen
Bei den jährlichen Förderbudgets zeigt sich eine große Bandbreite: Diese reicht, weil die Kommunen auch unterschiedlich groß sind, von knapp 10.000 Euro bis zu 210.000 Euro. Im Fokus stehen vor allem junge Haushalte – sowohl Alleinerziehende und Paare mit Kindern, als auch Paare ohne Kinder. Mehrheitlich kommen sie aus der jeweiligen Kommune. Gefördert wird vor allem der Erwerb von Altbauten, die in 80 Prozent der Fälle mindesten 30 Jahre alt sein müssen, in jedem vierten Fall sogar mindestens 40 Jahre.
Obwohl die Vermeidung von Leerstand ein wichtiges Ziel ist, knüpfen nur wenige der 119 Gemeinden die Förderung an die Bedingung, dass das Gebäude vor dem Erwerb leer stehen muss. In der Regel wird auch nicht vorausgesetzt, dass das erworbene Haus saniert oder modernisiert wird, oft geschieht das trotzdem. Viele Kommunen fördern auch ein Altbaugutachten, in dem der Zustand der Immobilie und erforderliche Maßnahmen dargestellt werden.
Der Förderbetrag wird oft über mehrere Jahre verteilt ausgezahlt. Altbaugutachten werden einmalig in der Höhe der entstehenden Kosten gefördert. In fast allen Kommunen gibt es einen Grundbetrag und Kinderzuschüsse. Bei den mehrjährigen Programmen beträgt die Förderung mehrheitlich 600 bis 800 Euro pro Jahr und der Kinderzuschuss 300 bis 400 Euro jährlich. Maximal werden normalerweise zwischen 1.500 und 2.000 Euro pro Jahr ausgezahlt. Die durchschnittliche Fördersumme je Haushalt in acht untersuchten Kommunen reicht von knapp unter 4.000 bis über 5.000 Euro. Damit trägt die Förderung im Schnitt fünf bis sieben Prozent zu den Modernisierungskosten bei.
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