Weblink: www.dentlein.de/Rathaus-Buergerinfo/Foerderung-Eigenheim.html
Tel.: (09855) 9799-0
Grundlage für die Förderung: Der Antrag muss vor Baubeginn bzw. vor Objektkauf gestellt werden. Wer innerhalb von zehn Jahren seinen Hauptwohnsitz verlegt oder das geförderte Objekt ganz oder teilweise veräußert, muss den Zuschuss in voller Höhe zurückzahlen.
Art der Förderung:
Zuschüsse für den Neubau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum (Hauptwohnsitz)
Antragsberechtigte: Antragsberechtigt ist jede natürliche Person als Bauherr von Wohnhausneubauten und als Käufer von selbst genutztem Wohneigentum innerhalb der Marktgemeinde Dentlein am Forst. Die Förderrichtlinien treten zum 01.04.2015 in und am 31.12.2019 außer Kraft.
Dies ist eine Zusammenfassung der möglichen Fördermittel, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.
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