Weblink: www.gedern.de
Tel.: 06045/6008-0
Die Stadt Gedern gewährt einen Nachlass auf den Kaufpreis von stadteigenen Grundstücken bzw. von Grundstücken, die über die Hessische Landgesellschaft verkauft werden.
Art der Förderung:
Nachlass auf den Kaufpreis
Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind natürliche Personen, in deren Haushalt mindestens ein Kind lebt.
Dies ist eine Zusammenfassung der möglichen Fördermittel, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.
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