Weblink: www.aidenbach.de
Tel.: 08543 960314
Gefördert wird der Bau eigengenutzter Familienheime auf von der Gemeinde erworbenen Grundstücken.
Art der Förderung:
Zuschuss für Familien beim Erwerb von Baugrundstücken.
Antragsberechtigte: Antragsberechtigt ist jede natürliche Person als Bauherr/Bauherrin eines Wohnobjekts, welches er/sie selbst als Wohneigentum nutzt. Juristische Personen und Bauträger sind von
einer Förderung ausgeschlossen. Jede Person kann den Zuschuss nur einmal beantragen.
Dies ist eine Zusammenfassung der möglichen Fördermittel, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.
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