Weblink: www.brigachtal.de
Tel.: 07721 2909-35
Art der Förderung:
- Zuschuss Erwerb und Sanierung von Bestandsimmobilien im Ortskern
- Zuschuss Abriss von Bestandsimmobilien und Neubau im Ortskern
- Zuschuss Altbaugutachten
Gefördert werden
- der Erwerb von Bestandsimmobilien
- der Erwerb eines Grundstücks mit einem wegen des schlechten Bauzustandes nicht zu erhaltenden Gebäude zum Zwecks des Abrisses mit anschließender Neubebauung mit einem Wohngebäude
Höhe der Förderung: Die Gemeinde gewährt über eine Laufzeit von 5 Jahren folgende Zuschüsse:
a) 1.200,- Euro Grundbetrag jährlich bei einem Baujahr des Gebäudes vor dem 01.01.1974;
b) 2.400,- Euro Grundbetrag jährlich bei einem Baujahr des Gebäudes vor dem 01.01.1950 und einer Lage innerhalb des nicht überplanten Innenbereichs gem. § 34 BauGB;
c) 300,- Euro Kinderbetrag jährlich für jedes zum Haushalt des Anspruchsberechtigten gehörende Kind, das bis zum 01.07. des jeweiligen Zuschussjahres das 18. Lebensjahres noch nicht vollendet hat und für das der Anspruchsberechtigte Kindergeld bezieht. Kommen während der Laufzeit der Förderung Kinder hinzu, erhöht sich ab der Geburt bzw. ab dem Tag der Aufnahme in den Haushalt der Kinderbetrag entsprechend, längstens jedoch bis zum Ablauf des Förderzeitraums. Sofern der Erwerber das Förderobjekt nicht selbst bewohnt, wird kein Kinderbetrag gewährt.
d) Wird im Zuge des Erwerbs ein "Altbaugutachten" erstellt, erstattet die Gemeinde dem Erwerber auf Antrag 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 500,- Euro im Einzelfall. Voraussetzung ist der tatsächlich erfolgte Erwerb des Förderobjektes.
Antragsberechtigte: Anspruchsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind und die Wohnung(en) in dem erworbenen Gebäude selbst bewohnen oder im Falle eines Leerstandes neu vermieten. Nachweis: Meldebestätigung.
Dies ist eine Zusammenfassung der Fördermittel-Richtlinien, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.
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