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Tel.:
Gefördert wird der Erwerb von stadteigenen Bauplätzen zur Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum, von Eigenheimen oder von Eigentumswohnungen für Familien.
Art der Förderung:
Zuschuss Erwerb - Baugrundstück - Eigenheim - Eigentumswohnung von Kommune
Antragsberechtigte: - Familien mit mindestens zwei im Haushalt lebenden Kindern unter sechzehn Jahren, - Familien mit einem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind, wenn mindestens eine Person körperlich oder geistig behindert ist (Behinderung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70 Prozent). Bei der Zahl der Kinder wird auch ein Kind berücksichtigt, dessen Geburt nach ärztlicher Bescheinigung innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung erwartet werden kann.
Dies ist eine Zusammenfassung der möglichen Fördermittel, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.