Weblink: www.tauberbischofsheim.de
Tel.: 09341 803-946
Art der Förderung:
Zuschuss Erwerb Bauland - von Kommune
Gefördert wird der Kauf von städtischen Bauplätzen.
Höhe der Förderung: Für jedes Kind unter 18 Jahren, welches über kein eigenes Einkommen verfügt und mit 1. Wohnsitz im elterlichen Haushalt lebt, gewährt die Stadt ein Baukindergeld in Höhe von 5,00 €/qm.
Zusätzlich erhalten Familien, die ein städtisches Baugrundstück erwerben und im Zeitraum von drei Jahren ab Beurkundung Nachwuchs bekommen, nachträglich ein Baukindergeld in Höhe von pauschal 1.000 Euro. Das Kind/die Kinder muss/müssen im elterlichen Haushalt leben.
Antragsberechtigte: Hierzu liegen keine Informationen vor.
Dies ist eine Zusammenfassung der Fördermittel-Richtlinien, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.