Weblink: www.lohr.de
Tel.: 09352 848-311
Gefördert wird der Erwerb städtischer Grundstücke durch Kauf oder Erbbaurecht.
Art der Förderung:
Zuschuss Erwerb Bauland - von Kommune - Erbpacht
Antragsberechtigte: Familien und Alleinstehende mit Kindern
Dies ist eine Zusammenfassung der möglichen Fördermittel, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.