Weblink: www.sandberg-rhoen.de
Tel.: 09701 9100-15
Art der Förderung:
Zuschuss Erwerb Bauland
Gefördert werden Familienheime und familiengerechte Eigentumswohnungen, die auf von der Gemeinde erworbenen Grundstücken gebaut werden.
Höhe der Förderung: als Baugeld gewährt die Gemeinde einen einmaligen prozentual gestaffelten Betrag in Form eines Nachlasses auf den Grundstückspreis. Ab Inkrafttreten der geänderten Richtlinien erhält der 1. Käufer 43% des Grundstückspreises (einschließlich Erschließungskosten), die weiteren Käufer jeweils gestaffelt 1% weniger bis zu maximal 25%. Maßgebend ist der Termin der notariellen Beurkundung. Diese erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs des schriftlichen Antrags auf Bauplatzkauf.
Antragsberechtigte: Baugeld erhalten diejenigen, die von der Gemeinde einen Bauplatz erwerben.
Dies ist eine Zusammenfassung der Fördermittel-Richtlinien, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.
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