Weblink: www.fuchsmuehl.de
Tel.: 09634 9209-12
Art der Förderung:
Zuschuss Erwerb Bauland - von Kommune - Spezielles Baugebiet Sonstiges - Reduzierung der Rückzahlung in Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder Zuschuss Hausbau Zuschuss Hauskauf Zuschuss Hauskauf - Bestand
1. Förderprogramm: Gefördert wird der Neubau von eigengenutzten Wohnhäusern. 2. Förderprogramm: Gefördert wird der Neubau von eigengenutzten Wohnhäusern auf gemeindeeigenen Baugrundstücken. 3. Förderprogramm: Gefördert wird der Erwerb von gemeindeeigenen Wohnbaugrundstücken in den Baugebieten "Am Sonnenhang" und "Ortsmitte".
Höhe der Förderung: Zu 1.: A. Bauzuschuss für Neubürger - für den Neubau selbst genutzter Häuser Zuschuss von 3.000,- € je Kind + 2.000,- € je weiterem Kind ab Fälligkeit innerhalb von 3 Jahren - für Erwerb und Ausbau Zuschuss von 2.000,- € je Kind + 1.000,- € je weiterem Kind ab Fälligkeit innerhalb von 3 Jahren - für Erwerb und Sanierung Zuschuss von 1.000,- € je Kind + 500,- € je weiterem Kind ab Fälligkeit innerhalb von 3 Jahren B. Bauzuschuss für Altbürger - für den Neubau selbst genutzter Häuser Zuschuss von 3.000,- € je Kind + 2.000,- € je weiterem Kind ab Fälligkeit innerhalb von 3 Jahren - für Erwerb und Ausbau Zuschuss von 1.000,- € je Kind + 500,- € je weiterem Kind ab Fälligkeit innerhalb von 3 Jahren - für Erwerb und Sanierung Zuschuss von 500,- € je Kind + 250,- € je weiterem Kind ab Fälligkeit innerhalb von 3 Jahren Zu 2.: - zinsloses Darlehen von 6.000,- € mit einer Laufzeit von 20 Jahren - für das 1. Kind Reduzierung der Rückzahlung um 1.000,- € - für das 2. Kind weitere Reduzierung der Rückzahlung um 1.500,- € - für das 3. Kind weitere Reduzierung der Rückzahlung um 1.500,- € - für das 4. Kind weitere Reduzierung der Rückzahlung um 2.000,- € Zu 3.: - je Kind Zuschuss von 1.25 €/m² - für jedes weitere Kind innerhalb von 3 Jahren Zuschuss von 0.65 €/m²
Antragsberechtigte: Hierzu liegen keine Informationen vor.
Dies ist eine Zusammenfassung der Fördermittel-Richtlinien, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.
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