Weblink: www.sulzbach-rosenberg.de
Tel.: 09661 510-127
Zu 1.: Gefördert wird der Bau oder Kauf von eigengenutzten Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen. Zu 2.: Gefördert wird die Errichtung von eigengenutzten Eigenheimen durch die Bereitstellung von städtischen Grundstücken.
Art der Förderung:
Zuschuss Erwerb Bauland - von Kommune Zuschuss Hausbau Zuschuss Hauskauf Zuschuss Hauskauf - Eigentumswohnung
Antragsberechtigte: 1. Förderprogramm: Bewerber, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze gemäß Art. 11 BayWoFG nicht übersteigt - junge Ehepaare gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 3 WoFG, bei denen keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat - Haushalte gemäß Art. 4 BayWoFG mit mindestens 1 kindergeldberechtigtem Kind oder bei einer bestehenden Schwangerschaft 2. Förderprogramm: - Ehepaare oder Lebensgemeinschaften - Alleinerziehende/Alleinstehende
Dies ist eine Zusammenfassung der möglichen Fördermittel, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.
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