Weblink: www.ansbach.de
Tel.: 0981 51-457
Art der Förderung:
Zuschuss Hausbau Zuschuss Hauskauf Zuschuss Hauskauf - Bestand - Eigentumswohnung
Gefördert wird der Bau oder Ersterwerb von Familienheimen oder Eigentumswohnungen bzw. der Erwerb vorhandener Familienheime oder Eigentumswohnungen.
Höhe der Förderung: A. Vom 1. bis 5. Jahr - Zinszuschuss von 290,- € jährlich - für jedes kindergeldberechtigte Kind im Haushalt zusätzlich 90,- € - für Schwerbehinderte im Haushalt zusätzlich 60,- € B. vom 6. bis 10. Jahr - Zinszuschuss von jährlich 110,- € - für jedes kindergeldberechtigte Kind im Haushalt zusätzlich 40,- € - für Schwerbehinderte im Haushalt zusätzlich 30,- €
Antragsberechtigte: Zukünftige Eigentümer bzw. mindestens zu 50 % Miteigentümer der zu fördernden Objekte
Dies ist eine Zusammenfassung der Fördermittel-Richtlinien, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.
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