Weblink: www.kaufbeuren.de
Tel.: 08341 437-411
Art der Förderung:
Zuschuss Erwerb Bauland (Kaufpreisnachlass) - Zuschuss bei einem Zuzug nach Kaufbeuren: Neubau, Neuerwerb von selbstgenutztem Wohneigentum
Gefördert wird der Kauf städtischer Baugrundstücke zur Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum in Kaufbeuren.
Gefördert werden Neubau oder Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum bei einem Zuzug nach Kaufbeuren.
Höhe der Förderung: Der Zuschuss beträgt 5.000 EUR je Kind maximal 20.000 EUR, die zum Haushalt des Antragsteller gehören im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 EStG, die den Hauptwohnsitz der Antragsteller in Kaufbeuren teilen bzw. teilen werden.
Antragsberechtigte: Hierzu liegen keine Informationen vor.
Weitere Informationen und Förderprogramme unter www.familienziel.de
Dies ist eine Zusammenfassung der Fördermittel-Richtlinien, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.
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