Weblink: www.karlsruhe.de
Tel.: 0721 133-6430
Art der Förderung:
Zuschuss Erwerb Bauland - von Kommune - Erbpacht
Gefördert wird die Schaffung von eigengenutztem Wohnraum durch vergünstigte Grundstücke.
Höhe der Förderung: 1. Ein- und Zweifamilienhäuser - Abschlag von 6 % je Kind/gleichgestellte Person auf den Grundstückskaufpreis - maximal 30 % 2. Sozialer Wohnungsbau nach Wohnraumförderungsgesetz - Abschlag von bis zu 30 % auf den Verkehrswert 3. Geschosswohnungsbau - Abschlag von bis zu 30 % auf den Grundstückskaufpreis 4. Erbbaurecht - bei 1 Kind/gleichgestellte Person Absenkung des Erbbauzins um 0,6 % - bei 2 Kindern/gleichgestellten Personen Absenkung des Erbbauzins um 1,2 % - bei 3 Kindern/gleichgestellten Personen Absenkung des Erbbauzins um 1,8 % - bei 4 Kindern/gleichgestellten Personen Absenkung des Erbbauzins um 2,4 % - bei 5 und mehr Kindern/gleichgestellten Personen Absenkung des Erbbauzins um 3,0 %
Antragsberechtigte: Familien und auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften mit mindestens 1 kindergeldberechtigten Kind - Familien und auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften mit einer behinderten oder pflegebedürftigen Person - wachsende Familien ohne Kinder, deren Kinder innerhalb von 5 Jahren geboren oder in den Haushalt aufgenommen werden
Dies ist eine Zusammenfassung der Fördermittel-Richtlinien, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.
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