Weblink: www.reutlingen.de
Tel.: 07121 303-2473
Art der Förderung:
Abschläge Erwerb Bauland - von Kommune
Gefördert wird der Erwerb von städtischen Wohnbaugrundstücken.
Höhe der Förderung: Grundabschlag: Auf den jeweiligen Ausgangspreis wird ein Grundabschlag in Höhe von 5 % gewährt, wenn der Bauplatzbewerber noch nicht Eigentümer von ausreichend Wohnraum ist. Für 2 Personen gilt ein Wohnraum ab 75 m² Wohnfläche als ausreichend. Für jedes im Haushalt lebende kindergeldberechtigte Kind werden weitere 15 m² angerechnet. Weitere im Haushalt lebende Personen können zusätzlich mit je 15 m² angesetzt werden. Bewerber, die bereits Eigentümer von ausreichend Wohnraum im Sinne von Absatz 1 sind, erhalten keinen Abschlag. Sozialabschlag: Sofern die Familienbruttoeinnahmen des lfd. Jahres (ohne Wertausgleich) die in der Tabelle zu § 9 Wohnraumförderungsgesetz genannten Beträge (Normalfall) um nicht mehr als 40 % übersteigen, wird auf den, wie oben beschrieben, verminderten Preis ein Sozialabschlag in Höhe von 5 % gewährt für 1. jedes im Haushalt lebende kindergeldberechtigte Kind, das noch nicht älter als 20 Jahre ist; 2. jeden im Haushalt lebenden Familienangehörigen, der mindestens 80 % schwerbehindert ist.
Antragsberechtigte: Bauplatzbewerber, die nicht bereits Eigentümer von Bauland sind und seit mindestens 1 Jahr in Reutlingen wohnen und/oder einen Vollzeitarbeitsplatz innehaben
Dies ist eine Zusammenfassung der Fördermittel-Richtlinien, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.
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