Weblink: www.albstadt.de
Tel.: 07431 160-2152
Zu 1.: Gefördert wird der Erwerb von städtischen Bauplätzen oder Miteigentumsanteilen an städtischen Bauplätzen. Zu 2.: Gefördert wird der Erwerb von Immobilien und Baulücken/Brachen – gilt nur in den Ortskernen. Förderfähige Maßnahmen: - Erwerb bestehender Familienheime und Eigentumswohnungen - Erwerb von Brachen, die zu Wohnzwecken umgenutzt werden - Erwerb von Bauplätzen oder Baulücken oder von Miteigentumsanteilen an Bauplätzen - Erwerb von Brachen, die abgebrochen und als Wohnraum neu errichtet werden
Art der Förderung:
Zuschuss Erwerb Bauland - von Kommune Zuschuss Hausbau Zuschuss Hauskauf: - Bestand
Antragsberechtigte: 1. Förderprogramm: Ehepaare, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens 1 Kind 2. Förderprogramm: - Ehepaare - auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften - Alleinerziehende
Dies ist eine Zusammenfassung der möglichen Fördermittel, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.