Weblink: www.albstadt.de
Tel.: 07431 160-2152
Art der Förderung:
Zuschuss Erwerb Bauland - von Kommune Zuschuss Hausbau Zuschuss Hauskauf: - Bestand
Zu 1.: Gefördert wird der Erwerb von städtischen Bauplätzen oder Miteigentumsanteilen an städtischen Bauplätzen. Zu 2.: Gefördert wird der Erwerb von Immobilien und Baulücken/Brachen – gilt nur in den Ortskernen. Förderfähige Maßnahmen: - Erwerb bestehender Familienheime und Eigentumswohnungen - Erwerb von Brachen, die zu Wohnzwecken umgenutzt werden - Erwerb von Bauplätzen oder Baulücken oder von Miteigentumsanteilen an Bauplätzen - Erwerb von Brachen, die abgebrochen und als Wohnraum neu errichtet werden
Höhe der Förderung: Zu 1.: Zuschuss von 3.000,- € für jedes im Haushalt lebende Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 EStG - maximal 50 % des Nettokaufpreises Zu 2.: - für jedes im Haushalt lebende Kind Zuschuss von 3.000,- € - maximal 25 % des Nettokaufpreises
Antragsberechtigte: 1. Förderprogramm: Ehepaare, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens 1 Kind 2. Förderprogramm: - Ehepaare - auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften - Alleinerziehende
Dies ist eine Zusammenfassung der Fördermittel-Richtlinien, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.