Förderung beim Hausbau und Hauskauf in 71384 Weinstadt

Kommunen fördern Familien mit Kindern beim Erwerb von Wohneigentum

Weblink: www.weinstadt.de
Tel.: 07151 693-309

gefördert wird der Erwerb und Bau von Häusern und Wohnungen auf städtischen Grundstücken im Baugebiet „Benzach V“

Art der Förderung:
Zuschuss Hauskauf - Eigentumswohnung - Zuschuss Erwerb Bauland

Antragsberechtigte: Familien, also Ehepartner, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, das das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das Kind muss mit einem Antragsteller in gerader Linie verwandt oder adoptiert sein und im Haushalt des Antragstellers leben.
Ebenso begünstigt sind kinderlose junge Familien (keiner der Ehepartner darf über 40 Jahre alt sein) bei späterer Geburt eines Kindes bis zu einer Frist von 1 Jahr. Maßgebend für die Frist ist der Tag des Einzugs.


Dies ist eine Zusammenfassung der möglichen Fördermittel, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.



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