Weblink: www.rutesheim.de
Tel.: 07152 5002-41
Gefördert wird der Bau oder Ersterwerb von Wohnimmobilien zur Eigennutzung. Nur Förderung Neubau oder Ersterwerb Neubau.
Für die Förderung sind Einkommensgrenzen zu beachten.
Art der Förderung:
Zuschuss Neubau oder Ersterwerb Neubau
Antragsberechtigte: Ehepaare mit Kindern - auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften mit Kindern - Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes mit Kindern - Alleinerziehende mit Kindern
Dies ist eine Zusammenfassung der möglichen Fördermittel, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.
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