Weblink: www.nohfelden.de
Tel.: 06852 885-213
Art der Förderung:
Zuschuss Hauskauf - Bestand Sonstiges - Gefördert wird nur Erwerb leerstehende Objekte
Gefördert wird der Erwerb leer stehender Objekte (insbesondere Ein- oder Zweifamilienwohnhäuser), die vor 1960 errichtet wurden und mindestens 2 Jahre leer standen.
Höhe der Förderung: Zuschuss von 20 % der förderfähigen Kosten - maximal 5.000,- €
Antragsberechtigte: Ehepaare oder eheähnliche Lebensgemeinschaften mit mindestens 1 zum Bezug von Kindergeld berechtigten Kind, das das 11. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
Dies ist eine Zusammenfassung der Fördermittel-Richtlinien, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.
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