Weblink: www.nohfelden.de
Tel.: 06852 885-213
Gefördert wird der Erwerb leer stehender Objekte (insbesondere Ein- oder Zweifamilienwohnhäuser), die vor 1960 errichtet wurden und mindestens 2 Jahre leer standen.
Art der Förderung:
Zuschuss Hauskauf - Bestand Sonstiges - Gefördert wird nur Erwerb leerstehende Objekte
Antragsberechtigte: Ehepaare oder eheähnliche Lebensgemeinschaften mit mindestens 1 zum Bezug von Kindergeld berechtigten Kind, das das 11. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
Dies ist eine Zusammenfassung der möglichen Fördermittel, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.
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