Weblink: www.wietmarschen.de
Tel.: 05908 9399-13
Gefördert wird der Erwerb von Bauplätzen von der Gemeinde oder von der Wietmarscher Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft, der Erwerb von bebauten Grundstücken innerhalb der Gemeinde sowie der An-/Einbau von eigenständigen Wohnungen bei bestehenden Gebäuden.
Art der Förderung:
Zuschuss Erwerb Bauland - von Kommune - Erbpacht
Antragsberechtigte: Familien oder Alleinerziehende mit Kindern
Dies ist eine Zusammenfassung der möglichen Fördermittel, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.
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