Weblink: www.wietmarschen.de
Tel.: 05908 9399-13
Art der Förderung:
Zuschuss Erwerb Bauland - von Kommune - Erbpacht
Gefördert wird der Erwerb von Bauplätzen von der Gemeinde oder von der Wietmarscher Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft, der Erwerb von bebauten Grundstücken innerhalb der Gemeinde sowie der An-/Einbau von eigenständigen Wohnungen bei bestehenden Gebäuden.
Höhe der Förderung: 1. Wietmarscher Eigenheimzulage - jährlicher Zuschuss von 250,- € für jedes kindergeldberechtigte Kind - maximal für 10 Jahre 2. Erhebung von Erbbauzinsen - für 1 kindergeldberechtigtes Kind Nachlass von 20 % - für 2 kindergeldberechtigte Kinder Nachlass von 30 % - für 3 und mehr kindergeldberechtigte Kinder Nachlass von 40 % - maximal für 10 Jahre
Antragsberechtigte: Familien oder Alleinerziehende mit Kindern
Dies ist eine Zusammenfassung der Fördermittel-Richtlinien, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.
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