Förderung:
Die Pfarreistiftung der württembergischen Landeskirche verwaltet Erbbaurechte. Der Erbbauberechtigte hat anfänglich (im Zeitpunkt der Erbbaurechtsbestellung) einen jährlichen Erbbauzins in Höhe von vier Prozent des Grundstückswerts zu entrichten. Der Erbbauzins ändert sich während der Dauer des Erbbaurechts alle fünf Jahre entsprechend der Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse. Das Bauwerk soll innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Erbbauvertrags erstellt werden. Es gibt keine weitere Kinderermäßigung. Alle Grundstücksinformationen sind im Internet abrufbar:www.pfarreistiftung.de.
Höhe des anfänglichen Erbbauzinses
Wohnungswirtschaftliche Erbbaurechte bis drei Wohneinheiten vier Prozent
Wohnungswirtschaftliche Erbbaurechte ab vier Wohneinheiten fünf Prozent
Kontakt:
Pfarreistiftung der Ev. Landeskirche Württemberg
Referat Immobilienwirtschaft und Pfarrgutsverwaltung
Gerokstraße 21
70184 Stuttgart
Tel. 0711/2149-566
Fax: 0711/2149-9566
Email: Immobilienwirtschaft@elk-wue.de
Web: www.elk-wue.de / www.pfarreistiftung.de
Dies ist eine Zusammenfassung der Fördermittel-Richtlinien, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.
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