Förderung:
Die Stiftung Pflege Schönau verwaltet die Erbbaurechte der Evangelischen Landeskirche in Baden. Als Gegenleistung für die Überlassung des Erbbaurechts ist ein jährlicher Erbbauzins an den Grundstückseigentümer zu entrichten. Er beträgt in der Regel vier Prozent (bei Nutzung zu Wohnzwecken) oder fünf Prozent (bei gewerblicher Nutzung oder Mehrfamilienwohnanlagen) aus dem Grundstückswert. Familien werden bei der Vergabe bevorzugt.
Kontakt:
Stiftung Pflege Schönau
Zähringer Straße 18
69115 Heidelberg
Tel. 06221 9109-0, zuständig Herr Jakob -41
Email: werner.jakob@esp-schoenau.de
Internet: www.ekiba.de; www.esp-schoenau.de
Dies ist eine Zusammenfassung der Fördermittel-Richtlinien, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.