Förderung Evangelische Kirche von Westfalen mit Erbbaurechten

Bauwillige Familien werden von der Kirche unterstützt

Förderung:
Die Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche von Westfalen vergeben Erbbaurechte. Der Erbbauzins liegt üblicherweise bei vier Prozent, kann aber aufgrund regionaler Gegebenheiten variieren. Zuständig für die Vergabe von Erbbaurechten bzw. für den ersten Kontakt sind die jeweils zuständigen Kreiskirchenämter.

Kontakt:
Ev. Kirche von Westfalen
Dezernatsgruppe 5
Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld
Tel. 0521 594-0, zuständig Herr Dreier -214
Email: juergen.dreier@lka.ekvw.de
Web: www.ekvw.de

Dies ist eine Zusammenfassung der Fördermittel-Richtlinien, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.

 
 
 
Quelle: aktion pro eigenheim
 
 
 

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