Förderung:
Die Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland vergeben Erbbaurechte. Die Konditionen sind von den vergebenden Gemeinden abhängig. Näheres zu den Konditionen erfahren Interessierte auf Anfrage.
Kontakt:
Nach Ihrer Kirchengemeinde vor Ort können Sie suchen unter www.ekir.de
Dies ist eine Zusammenfassung der Fördermittel-Richtlinien, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.
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