Förderung:
Die Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vergeben Erbbaurechte. Der übliche Erbbauzins liegt bei vier Prozent, kann aber aufgrund regionaler Gegebenheiten variieren. Evangelische Kirchenmitglieder erhalten eine Ermäßigung von 10 Prozent auf den Erbbauzins. Wenn ein evangelische getauftes Kind in ihrem Haushalt lebt, erhöht sich die Ermäßigung auf 20 Prozent.
Kontakt:
Ev. Kirche in Hessen und Nassau
Erbbaurechteverwaltung
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt
Tel. 06151 405-0, zuständig Herr Fladda -417
Email: Helmut.Fladda@ekhn-kv.de
Web: www.ekhn.de
Dies ist eine Zusammenfassung der Fördermittel-Richtlinien, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.
Prospekt: Mitsubishi Electric Europe B.V.
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