Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche):
Durch die Fusion der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche, der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelischen Kirche zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) ist mit rund 2,2 Millionen Gemeindegliedern die fünftgrößte Landeskirche innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) entstanden.
Fördermittel-Angebot der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche)
Förderung:
Die Förderung besteht in der Ausgabe von Erbbaurechten, die in der Regel mit einer Laufzeit von 75 oder 99 Jahren und einem Erbbauzins von ca. 4 Prozent vergeben werden.
Musterbeispiel Förderung:
Bei einem angenommenen Grundstückswert von 50.000 € beträgt die jährliche Belastung durch das Erbbaurecht nur 4 Prozent des Grundstückswertes. Vierteljährlich muss damit nur ein Betrag von 500 € aufgewendet werden. Ein Erwerb des Grundstücks und die Aufnahme eines Darlehens hierfür entfallen damit. Der Abschluss der Erbbaurechte erfolgt durch die Kirchenkreisverwaltungen der dreizehn Kirchenkreise der Nordkirche.
Kontakt:
Die Kontaktdaten können dem Internetauftritt der Nordkirche unter www.Nordkirche.de entnommen werden.
Dies ist eine Zusammenfassung der Fördermittel-Richtlinien, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.
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