Förderung Erzdiözese München und Freising mit Erbbaurechten

Bauwillige Familien werden von der Kirche unterstützt

Förderung:
Die Erzdiözese München und Freising vergibt Grundstücke im Erbbaurecht. Die Vergabe erfolgt aufgrund stiftungsrechtlicher Rahmenbedingungen (BayStG, KiStiftO) zu marktüblichen Konditionen.

Kontakt:
Erzdiözese München und Freising
Erzbischöfliche Finanzkammer München
Abteilung Immobilien
Maxburgstr. 2
80333 München
E-Mail: erbbaurecht@eomuc.de

Dies ist eine Zusammenfassung der Fördermittel-Richtlinien, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.

 
 
 
Quelle: aktion pro eigenheim
 
 
 

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