Förderung:
Das Bistum Trier vergibt Erbbaurechte. Der Erbbauzins für ein Bauwerk, welches zu Wohnzwecken dient liegt bei 3,5 bis 5,0 Prozent. Der Verwaltungsrat der Kirchengemeinde kann durch Beschluss den im Erbbaurechtsvertrag vereinbarten jährlichen Erbbauzins für jedes Kind ermäßigen, welches zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und dem der Erbbauberechtigte unterhaltspflichtig ist bzw. Unterhalt gewährt. Die Ermäßigung beträgt je Kind 10 Prozent des vereinbarten jährlichen Erbbauzinses. Die Ermäßigung setzt einen schriftlichen Antrag des Erbbauberechtigten voraus. Dem Antrag ist ein geeigneter Nachweis beizufügen. Ermäßigungen dürfen insgesamt höchstens 50 Prozent des vereinbarten jährlichen Erbbauzinses betragen. Eine rückwirkende Ermäßigung ist ausgeschlossen.
Kontakt:
Bischöfliches Generalvikariat
Immobilienabteilung - zuständig Otmar Brittner
Hinter dem Dom 6
54290 Trier
Tel.: 0651-7105-245
Email: otmar.brittner@bgv-trier.de
Web: www.bistum-trier.de
Dies ist eine Zusammenfassung der Fördermittel-Richtlinien, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.
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