Förderung Bistum Trier mit Erbbaurechten

Bauwillige Familien werden von der Kirche unterstützt

Förderung:
Das Bistum Trier vergibt Erbbaurechte. Der Erbbauzins für ein Bauwerk, welches zu Wohnzwecken dient liegt bei 3,5 bis 5,0 Prozent. Der Verwaltungsrat der Kirchengemeinde kann durch Beschluss den im Erbbaurechtsvertrag vereinbarten jährlichen Erbbauzins für jedes Kind ermäßigen, welches zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und dem der Erbbauberechtigte unterhaltspflichtig ist bzw. Unterhalt gewährt. Die Ermäßigung beträgt je Kind 10 Prozent des vereinbarten jährlichen Erbbauzinses. Die Ermäßigung setzt einen schriftlichen Antrag des Erbbauberechtigten voraus. Dem Antrag ist ein geeigneter Nachweis beizufügen. Ermäßigungen dürfen insgesamt höchstens 50 Prozent des vereinbarten jährlichen Erbbauzinses betragen. Eine rückwirkende Ermäßigung ist ausgeschlossen.

Kontakt:
Bischöfliches Generalvikariat
Immobilienabteilung - zuständig Otmar Brittner
Hinter dem Dom 6
54290 Trier
Tel.: 0651-7105-245
Email: otmar.brittner@bgv-trier.de
Web: www.bistum-trier.de

Dies ist eine Zusammenfassung der Fördermittel-Richtlinien, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.

 
 
 
Quelle: aktion pro eigenheim
 
 
 

Bauforum


Stellen Sie Ihre Fragen an unsere Experten

Zu allen Fragen/Antworten im Bauforum »
 

Video-Tipp

  •  
    PAL XXL: Aufsparrendämmung im Großformat Video: Linzmeier Bauelemente GmbH
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung