Förderung:
Die katholischen Kirchengemeinden im Bistum Osnabrück vergeben nach Prüfung im Einzelfall verbilligte Erbbaurechte an Familien mit Kindern. Der Erbbauzins liegt bei 3,5 Prozent jährlich. Eine Ermäßigung des Erbbauzinses bei Kindern wird grundsätzlich eingeräumt. So wird er bei einer Familie mit zwei Kindern um 20 Prozent ermäßigt, bei drei Kindern um 40 Prozent, bei vier Kindern um 70 Prozent und ab fünf Kindern um 100 Prozent. Ein Kind mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 Prozent kann bei der Berechnung der Ermäßigung wie zwei Kinder berücksichtigt werden.
Die Ermäßigung wird nur gewährt, wenn die Erbbauberechtigten das Eigentum überwiegend zu Wohnzwecken selbst nutzen und solange und soweit die Erbbauberechtigten für ihre Kinder Kindergeld beziehen.
Von einigen katholischen Kirchengemeinden wird alternativ auch die Sonderaktion "Verbilligte Erbbaugrundstücke für Ehepaare unter 35 Jahren " (auch ohne Kinder) angeboten. Der zu zahlende Erbbauzins wird um 80 Prozent im ersten Jahr, um 60 Prozent im zweiten Jahr, um 40 Prozent im dritten Jahr und um 20 Prozent im vierten Jahr ermäßigt. Mit Beginn des fünften Vertragsjahres fällt die Ermäßigung fort. Über die "Ermäßigung wegen Kinder" und auch die "Ermäßigung für Ehepaare unter 35 Jahren" schließen die Erbbauberechtigten mit der jeweiligen Kirchengemeinde eine Sondervereinbarung ab. Auch andere kirchliche Rechtsträger im Bistum Osnabrück vergeben regional Erbbaurechte und bieten hierbei auch eine "Ermäßigung wegen Kinder" an.
Kontakt:
Bischöfliches Generalvikariat
Hasestraße 40 A
49074 Osnabrück
Tel. 0541 318-0, zuständig Herr Krone -154
Email: d.krone@bistum-os.de
Dies ist eine Zusammenfassung der Fördermittel-Richtlinien, ohne Gewähr. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen, aktuell gültigen Fördermittel-Richtlinien.
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