07.12.2018

Förderung für Solarstromspeicher gilt auch für Neubauten

Bauherren erhalten zinsgünstigen Kredit und Tilgungszuschuss

Der Eigenverbrauch von Solarstrom lohnt sich deutlich mehr, als die Einspeisung ins Netz. Doch damit möglichst viel Strom aus der Photovoltaik-Anlage selbst verbraucht werden kann, muss ein Solarstromspeicher her. Die Batteriespeicher sind allerdings noch relativ teuer. Bauherren sollten deshalb unbedingt Förderung bei der KfW beantragen. Vergeben wird ein zinsgünstiger Kredit plus Tilgungszuschuss.

SolarstromspeicherBild größer anzeigen
Damit die Anschaffungskosten für den Batteriespeicher im Rahmen bleiben, sollten Bauherren KfW-Förderung beantragenFoto: VARTA Storage

Achtung: Diese Förderung steht derzeit nicht zur Verfügung. Die KFW-Förderung für Solarstromspeicher ist Ende 2018 ausgelaufen. Bauherren in Baden-Württemberg können diese Förderung nutzen.

Mit dem Kredit können entweder ein Solarstrompeicher oder eine Photovoltaik-Anlage plus Batteriespeicher zu 100 Prozent finanziert werden. Dazu kommt ein Tilgungszuschuss, der die Förderung für Bauherren noch attraktiver macht.Dieser Tilgungszuschuss beträgt bis zum 31. Dezember 2018 insgesamt 10 % der förderfähigen Kosten. Bauherren, die über einen Solarstromspeicher nachdenken, setzen ihre Pläne am besten 2018 um. Denn Ende des Jahres läuft die Solarstromspeicher-Förderung der KfW aus. Anträge können noch bis zum 31.12.2018 bei der KfW gestellt werden (Eingang bei der KfW).

Voraussetzungen für die Batteriespeicher-Förderung
Solarstromspeicher werden dann von der KfW gefördert, wenn die Photovoltaik-Anlage eine installierte Leistung von 30 kWp nicht überschreitet. Außerdem dürfen nur 50 Prozent des erzeugten Solarstroms ins Netz eingespeist werden. Für die Batterien des Batteriespeichers muss vom Hersteller eine Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von 10 Jahren vorliegen und die Wechselrichter müssen über eine offen gelegte Schnittstelle zur Fernsteuerung verfügen.

Antragstellung für die KfW-Förderung
Anträge auf Förderung werden über die Hausbank im KfW-Programm Erneuerbare Energien – Speicher (Programmnummer 275) gestellt. Das muss unbedingt vor Installation der Anlage passieren!

Diese Unterlagen benötigen Bauherren für die Batteriespeicher-Förderung

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular,
  • Nachweis über die installierte Leistung der Photovoltaik-Anlage, für die die Nutzung eines Solarstromspeichers geplant ist,
  • Angebot für das kombinierte Batteriespeicher-Photovoltaik-Anlagensystem oder bei Nachrüstung das Angebot für den Solarstromspeicher inklusive der jeweiligen Installationskosten,
  • Unterlagen, die die Einhaltung der Fördervoraussetzungen bestätigen
 
 
 
Quelle: KfW / BSW-Solar
 
 
 
 

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