Der attraktive Zuschuss für Brennstoffzellenheizungen kann sowohl für Neubauten als auch Altbauten beantragt werden. Die KfW-Förderung gibt es für stationäre Brennstoffzellen-Heizungen in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5 kW elektrischer Leistung. Die Förderhöhe ist abhängig von der elektrischen Leistung: Zu einem Grundbetrag von 5.700 Euro kommt ein leistungsabhängiger Zuschuss von 450 Euro je angefangener 100 W elektrische Leistung. Insgesamt sind maximal 28.200 Euro Zuschuss möglich.
Förderung kann im KfW-Zuschussportal beantragt werden
Der Antrag für den Zuschuss wird bei der KfW gestellt, und zwar im Programm "Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle" (Programmnummer 433). Der Zuschuss kann online im KfW-Zuschussportal beantragt werden. Gefördert werden Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Brennstoffzellen-Heizung arbeitet wie BHKW mit Kraft-Wärme-Kopplung
Eine Brennstoffzellen-Heizung arbeitet mit der Kraft-Wärme-Kopplung, ist also vom Prinzip her ein Blockheizkraftwerk (BHKW). Solche Heizungen werden auch stromerzeugende Heizung genannt, weil Strom und Wärme gleichzeitig entstehen. So werden Bauherren gleichzeitig zum Stromproduzenten für den Eigenbedarf. Der Energielieferant der Brennstoffzelle ist Wasserstoff, der in einem chemischen Verfahren aus Erdgas gewonnen wird. Neben der effektiven Nutzung von Erdgas und der damit verbundenen Verringerung von CO2-Emissionen, bietet die Technologie gegenüber vergleichbaren konventionellen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (BHKW) den Vorteil eines besseren Verhältnisses von elektrischer Energie zu nutzbarer Abwärme zur Beheizung von Gebäuden.
Prospekt: Paul Bauder GmbH & Co. KG
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