Grundsätzlich ist das Vorgehen bei der Beantragung von KfW-Förderung so:
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Bauherren davon abweichen. Das gilt immer dann, wenn für den Bau oder die Sanierung eines Effizienzhauses ein KfW-Förderkredit im Programm "Wohngebäude Kredit - 261" beantragt wird. Damit werden die Fristen für Bereitstellung, Abruf und Mitteleinsatz im Kreditprozess besser berücksichtigt. Das neue Infoblatt der KfW definiert, was unter "Vorhabensbeginn" bei der Kreditförderung zu verstehen ist und welche Leistungen vorher erbracht oder beauftragt werden dürfen.
Dokumentiertes Beratungsgespräch ist Ausgangspunkt für die BEG Kreditförderung
Lieferungs- und Leistungsverträge mit Bauunternehmen bzw. Handwerkern können auch schon vor Abschluss des Kreditantrags abgeschlossen werden, ohne dass sich dies förderschädlich auswirkt. Voraussetzung dafür ist, dass ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit einem Finanzierungspartner der KfW stattgefunden hat. Der Nachweis zu diesem dokumentierten Beratungsgespräch muss Informationen zu Förderbedingungen und Fördervoraussetzungen sowie zur Förderhöhe und zur Einplanung dieser KfW-Förderung in das potenzielle Kreditgeschäft enthalten. Die KfW stellt dafür ein spezielles Formblatt zur Verfügung (Formular "Nachweis eines Beratungsgesprächs" Nr. 600 000 4806).
Wichtig: Die Bauarbeiten zur Umsetzung der Maßnahmen dürfen trotzdem erst nach Beantragung der KfW-Förderung beginnen. Vorher dürfen nur vorbereitende Maßnahmen stattfinden (s.u.).
Schritt für Schritt zum KfW-Kredit für Bau oder Sanierung eines Effizienzhauses
Vorbereitende Maßnahmen dürfen schon vor Antragstellung stattfinden
Nicht unter den gebäudebezogenen Vorhabensbeginn fallen vorbereitende Maßnahmen, um Grundstücke herzurichten, wie:
Die oben genannten Arbeiten dürfen schon vor Antragstellung durchgeführt werden.
Und noch eine wichtige Voraussetzung für die Antragstellung: Bauherren können einen BEG-Antrag frühestens ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch nach Abschluss des Grundstückkaufvertrages stellen. Die endgültige Eintragung als neue Eigentümerin bzw. neuer Eigentümer muss dann spätestens beim Einreichen der Bestätigung nach Durchführung erfolgt sein.
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