18.05.2021

Zuschuss für Solarstromspeicher in Baden-Württemberg ausgeschöpft

2021 keine Förderung für Batteriespeicher mehr

Gerade erst gestartet, nach wenigen Wochen schon ausgeschöpft: Im Förderprogramm "Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher" in Baden-Württemberg wurde ein Antragsstopp verhängt. Die Fördermittel für Solarstromspeicher bereits vollständig ausgeschöpft, so dass das Förderprogramm ausläuft.

Große Photovoltaik-Anlage auf HausdachBild größer anzeigen

Wer in Baden-Württemberg eine Photovoltaik-Anlage mit Solarstromspeicher in Betrieb nimmt, erhält dafür wieder einen Zuschuss

Foto: aktion pro eigenheim

Wichtiger Hinweis: Im Förderprogramm für Solarstromspeicher gibt es einen Antragsstopp. Es können keine Zuschuss-Anträge bei der L-Bank mehr gestellt werden. Das Förderprogramm läuft aus.

Das Umweltministerium in Baden-Württemberg hat das Förderprogramm "Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher" erneut aufgelegt. Damit können Batteriespeicher, die in Verbindung mit einer neuen Photovoltaik-Anlage installiert werden, wieder gefördert werden. Insgesamt stehen in den Jahren 2021 und 2022 Fördermittel von zehn Millionen Euro zur Verfügung. Förderanträge können ab dem 1. April 2021 bei der L-Bank gestellt werden.

Wie hoch ist der Zuschuss für Solarstromspeicher in Baden-Württemberg?
Das Förderprogramm gewährt einen Zuschuss je Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität. Die Höhe des Förderbetrags hängt von der installierten Leistung der Photovoltaik-Anlage ab, die mit dem Batteriespeicher errichtet wird:

  • Wird ein Speicher in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage mit einer Nennleistung bis zu 30 Kilowattpeak (kWp) eingebaut, wird ein Zuschuss von 200 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität gewährt.
  • Liegt die installierte Leistung der mit dem Speicher errichteten Photovoltaik-Anlagen darüber, erhöht sich der Zuschuss auf 300 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität.

Voraussetzungen für die Förderung
Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher in Baden-Württemberg stehen und mindestens fünf Jahre zweckentsprechend betrieben werden. Die Förderung kann nur beantragt werden, wenn die Solaranlage und der Batteriespeicher nicht vor dem 1.1.2021 bestellt und ans Stromnetz angeschlossen wurden.

Bonus erhöht die Förderung
Das Förderprogramm sieht über den Zuschuss hinaus weitere Förderungen vor:

  • Wenn ein netzdienlicher Ladepunkt für Elektrofahrzeuge eingerichtet wird, wird ein einmaliger Bonus in Höhe von 500 Euro gewährt.
  • Zudem werden Fördervorhaben mit einer Photovoltaik-Anlage, deren installierte Leistung über 100 kWp beträgt, mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 2.500 Euro unterstützt.

Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen, zum Beispiel mit der Effizienzhaus-Förderung der KfW oder den Zuschüssen der KfW für Ladestationen, ist möglich.

Maßnahmen können auch mit Förderung schnell umgesetzt werden
Um Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher schnell installieren zu können und einen baldmöglichsten Anschluss der Anlagen an das Stromnetz zu ermöglichen, sieht das Programm einen "vorzeitigen Maßnahmenbeginn" vor. Bereits nach Antragstellung können Aufträge vergeben werden und die Installation der Photovoltaik-Anlage und des Speichers kann erfolgen. Maßnahmen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. März 2021 begonnen werden, können gefördert werden, wenn der Antrag spätestens bis zum 1. Juli 2021 gestellt wird. Alle Infos und Details zur Antragstellung finden Bauherren hier bei der L-Bank.

 
 
 
Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg
 
 
 
 

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