Seit dem 1. Februar 2018 gelten die neuen Förderbestimmungen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen. Insgesamt stehen vorläufig vier Milliarden Euro von 2018 bis 2022 für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung. Ab 2020 ist das Land alleine für die Wohnraumförderung verantwortlich. Dann wird NRW die jährlichen 97 Millionen Euro aus der bisherigen Bundesbeteiligung aus dem Landeshaushalt finanzieren. Die modernisierten Förderrichtlinien sollen den unterschiedlichen Bedürfnissen von Familien sowie älteren, sozial benachteiligten oder Menschen mit Behinderungen Rechnung tragen.
Das Programm umfasst ab 2018 unter anderem 80 Millionen Euro für die Eigentumsförderung und 80 Millionen Euro für die Modernisierung. Die Mittel für die Eigentumsförderung sollen in den Folgejahren schrittweise auf 120 Millionen Euro gesteigert werden. Neu ist eine Zusatzförderung für rollstuhlgerechten Wohnraum. Dabei werden nicht nur höhere Pauschalen für den Flächenmehrbedarf berücksichtigt, sondern auch pauschalierte Zusatzbeträge, wenn die Vorgaben für den rollstuhlgerechten Wohnungsbau erfüllt werden. Je nach konkreter Ausstattung liegen die zusätzlichen Förderdarlehen für rollstuhlgerechte Wohnungen bei über 30.000 Euro verbunden mit Tilgungsnachlässen von über 10.000 Euro.
Das ist neu bei der Wohneigentumsförderung in NRW ab 2018 - Verbesserungen für Familien
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