Update: Seit dem 22. Juni 2022 sind Privatpersonen nicht mehr antragsberechtigt für diese Förderung. Fördermitteln können noch beantragt werden von:
Förderung für Reihen- und Mehrfamilienhäuser: Zuschuss für Netzanschluss und Ladepunkte
Gefördert wird in NRW der Netzanschluss von Garagenhöfen mit bis zu 10.000 Euro Zuschuss, um Lücken im privaten Ladenetz zu schließen. Zusätzlich sind 1.000 Euro für Ladepunkte an Stellplätzen für Beschäftigte, Mieter oder an Eigentumswohnungsanlagen möglich. Davon profitieren insbesondere Gebiete mit Mehrfamilien- und Reihenhäusern.
Förderung Ein- und Zweifamilienhaus: Zuschuss in NRW für private Wallbox plus Photovoltaik-Anlage
Außerdem können sich Privatleute Wallboxen mit bis zu 1.500 Euro Zuschuss fördern lassen. Voraussetzung für die Förderung ist die gleichzeitige Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage.
Allgemein förderfähig sind die Ausgaben für:
Voraussetzung für die Förderung von Ladestationen in NRW
Die Ladeinfrastruktur muss zumindest teilweise mit vor Ort eigenerzeugtem Strom aus einer neu errichteten Photovoltaik-Anlage betrieben werden. Die Solaranlage muss eine Nennleistung von mindestens 2 Kilowatt pro Ladepunkt aufweisen, Installation und Aufbau der Ladeinfrastruktur müssen durch einen Fachbetrieb unter Beachtung der Ladesäulenverordnung erfolgen. Die Ladeleistung je Ladepunkt muss mindestens 11 Kilowatt betragen.
So können Bauherren und Eigentümer:innen den Zuschuss beantragen:
Alle Infos und Details sowie das Online-Antragsformular zum Förderprogramm finden Sie hier.
Prospekt: Wellhöfer Treppen GmbH & Co. KG
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