Redaktions-Tipp

NRW fördert Ladestation plus Photovoltaik-Anlage

1.500 Euro Zuschuss im Programm "Emissionsarme Mobilität"

+++ Update: Diese Förderung kann nicht mehr von Privatpersonen beantragt werden. ++++ Wer in NRW eine Ladestation für das E-Auto und eine eigene Photovoltaik-Anlage plant, kann dafür eine Förderung beantragen: 1.500 Euro Zuschuss für eine Ladesäule oder Wallbox sind im Programm "progres.nrw – Emissionsarme Mobilität" möglich. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Photovoltaik-Anlage neu errichtet wird. Alle Infos und Details zur Förderung von Ladestationen in NRW.

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Ladestation für das E-Auto plus neue Photovoltaik-Anlage = Zuschuss in NRW

Foto: stux / Pixabay

Update: Seit dem 22. Juni 2022 sind Privatpersonen nicht mehr antragsberechtigt für diese Förderung. Fördermitteln können noch beantragt werden von:

  • Freiberuflich Tätige
  • Einzelunternehmen
  • Vermieter oder Mieter für Stellplätze, die von den Mietenden genutzt werden können
  • Auch Stellplätze an Eigentumswohnungsanlagen sind weiter förderfähig.

Förderung für Reihen- und Mehrfamilienhäuser: Zuschuss für Netzanschluss und Ladepunkte
Gefördert wird in NRW der Netzanschluss von Garagenhöfen mit bis zu 10.000 Euro Zuschuss, um Lücken im privaten Ladenetz zu schließen. Zusätzlich sind 1.000 Euro für Ladepunkte an Stellplätzen für Beschäftigte, Mieter oder an Eigentumswohnungsanlagen möglich. Davon profitieren insbesondere Gebiete mit Mehrfamilien- und Reihenhäusern.

Förderung Ein- und Zweifamilienhaus: Zuschuss in NRW für private Wallbox plus Photovoltaik-Anlage
Außerdem können sich Privatleute Wallboxen mit bis zu 1.500 Euro Zuschuss fördern lassen. Voraussetzung für die Förderung ist die gleichzeitige Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage.

Allgemein förderfähig sind die Ausgaben für:

  • Ladesäule beziehungsweise Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik
  • Authentifizierung- und Bezahlsysteme
  • Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten
  • Energiemanagementsysteme
  • Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung
  • Anfahrschutz, Beleuchtung
  • Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
  • Montage und Inbetriebnahme
  • Netzanschluss
  • Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses

Voraussetzung für die Förderung von Ladestationen in NRW
Die Ladeinfrastruktur muss zumindest teilweise mit vor Ort eigenerzeugtem Strom aus einer neu errichteten Photovoltaik-Anlage betrieben werden. Die Solaranlage muss eine Nennleistung von mindestens 2 Kilowatt pro Ladepunkt aufweisen, Installation und Aufbau der Ladeinfrastruktur müssen durch einen Fachbetrieb unter Beachtung der Ladesäulenverordnung erfolgen. Die Ladeleistung je Ladepunkt muss mindestens 11 Kilowatt betragen.

So können Bauherren und Eigentümer:innen den Zuschuss beantragen:

  • Kostenvoranschlag bzw. Angebot einholen.
  • Online-Antragsformular ausfüllen und Kostenvoranschlag bzw. Angebot hochladen. 
  • Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Danach kann die Maßnahme beauftragt werden.
  • Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid "Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag" die Zuwendung abgerufen werden.
  • Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.

Alle Infos und Details sowie das Online-Antragsformular zum Förderprogramm finden Sie hier.

 
 
 
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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