13.09.2021

Niedersachsen: Förderung für Solarspeicher schon ausgeschöpft

Keine Antragstellung mehr möglich / Weitere Förderung ungewiss

Eigentlich sollte die neue Förderung in Niedersachsen für die Nutzung von Solarstrom bis Ende September 2022 laufen, jetzt sind die Fördermittel schon ausgeschöpft. Wegen der hohen Nachfrage können im Programm "Photovoltaik (PV) - Batteriespeicher für Privathaushalte" der NBank keine Zuschüsse für Solarstromspeicher in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage mehr beantragt werden.

Hausdach mit großer Photovoltaik-AnlageBild größer anzeigen

Perfekt für Bauherren, die auf Solarstrom setzen: In Niedersachen gibt es attraktive Zuschüsse für Solarstromspeicher

Foto: aktion pro eigenheim

Achtung: Seit dem 7. September 2021 können im Programm "Photovoltaik (PV) - Batteriespeicher" der NBank keine Anträge mehr gestellt werden! Wegen hoher Nachfrage sind die Fördermittel bereits ein Jahr vor dem geplanten Ende ausgeschöpft. Ob das Programm nochmal neu aufgelegt werden kann, ist derzeit noch unklar.

Den Zuschuss von bis zu 40 Prozent der Netto-Investitionskosten eines Solarstromspeichers gibt es immer dann, wenn gleichzeitig eine Photovoltaik-Anlage (mindesten 4 kWp) neu installiert oder erweitert wird. Zusätzlich werden Boni gewährt, zum Beispiel für E-Ladepunkte, Photovoltaik-Anlagen über 10 kWp und die Überdachung von Parkflächen mit Photovoltaik-Modulen.

Der Solarstromspeicher-Zuschuss in Niedersachsen im Überblick
Beantragen können den Zuschuss alle Privathaushalte. Wichtig ist: Der Solarstromspeicher wird nur gefördert, wenn auch eine neue Photovoltaik-Anlage installiert oder eine bestehende Anlage erweitert wird. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 Prozent der Netto-Investitionskosten des Speichersystems (max 50.000 Euro). Begrenzt ist die Förderung bei der Höhe, bei der das Verhältnis von Photovoltaik-Anlagengröße zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp der neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage je 1 Kilowattstunde (kWh) des Batteriespeichers beträgt. Das Förderprogramm kann mit anderen Förderungen kombiniert werden.

Einen Bonus erhalten Eigentümer in diesen Fällen:

  • 500 Euro, wenn eine lastmanagementfähige Ladestation für ein Elektroauto installiert wird
  • 800 Euro, wenn die installierte bzw. ergänzte Leistung der Photovoltaik-Anlage über 10 kWp liegt
  • 20 Euro pro m² Photovoltaik-Modul für die Überdachung von Parkflächen und sonstige bauliche Anlagen mit aufgeständerten Photovoltaik-Anlagen

Diese Voraussetzungen müssen Eigentümer für die Förderung in Niedersachen erfüllen:

  • Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher müssen sich in Niedersachsen befinden.
  • Eine Förderung ist nur möglich in Verbindung mit dem Neubau einer an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von mindestens 4 kWp oder der Erweiterung einer bestehenden Photovoltaik-Anlage um mindestens 4 kWp.
  • Die Wechselrichter der geförderten Systeme müssen über eine geeignete elektronische und offen gelegte Schnittstelle zur Fernparametrierung und über eine geeignete und offen gelegte Schnittstelle zur Fernsteuerung verfügen.
  • Die elektronischen Schnittstellen des Batteriemanagementsystems und die verwendeten Protokolle sind offenzulegen.
  • Für die Batterien des Batteriespeichersystems muss eine Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von zehn Jahren vorliegen. 
  • Die fachgerechte und sichere Inbetriebnahme ist durch eine geeignete Fachkraft zu bestätigen und nachzuweisen.
  • Die Erfüllung der Anforderung des prognosebasierten Batteriemanagementsystems bzw. des lastmanagementfähigen Elektrofahrzeugladepunktes ist durch eine Händler- oder Herstellererklärung nachzuweisen.
  • Der Solarstromspeicher muss mindestens fünf Jahre zweckentsprechend betrieben werden. Innerhalb dieses Zeitraums dürfen das geförderte Vorhaben oder der Teile von ihm nicht stillgelegt oder veräußert werden.

Zuschuss für Solarstromspeicher muss vor Vertragsabschluss bei NBank beantragt werden
Entscheidend für die Förderung ist der richtige Zeitpunkt für die Antragstellung: Der Zuschuss muss unbedingt vor Beginn der Maßnahme direkt bei der NBank beantragt werden! Die Installation darf bereits geplant werden, aber der Auftrag zur Ausführung noch nicht erteilt worden sein. Der Vertragsabschluss mit der Fachfirma darf erst erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid von der NBank vorliegt.

Alle Informationen, Merkblätter und Details finden Sie hier. Anträge können bis zum 30.09.2022 gestellt werden.

 
 
 
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz / NBank / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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