Redaktions-Tipp

Förderung von Wohneigentum in Rheinland-Pfalz

Effizienzhaus 55 wird noch gefördert

Rheinland-Pfalz erleichtert Bauherren und Immobilienkäufern den Weg ins Eigenheim. Dabei stehen die universellen Darlehen allen offen - unabhängig vom Einkommen. Für Haushalte mit geringerem Einkommen gibt es weitere Vergünstigungen, um auch ihnen Wohneigentum zu ermöglichen. Auch das Effizienzhaus 55 ist in Rheinland-Pfalz noch förderfähig! Abgewickelt wird die Förderung von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Baustelle mit zwei Einfamilienhäusern im RohbauBild größer anzeigen

Wer in Rheinland-Pfalz ein Eigenheim kauft oder baut, kann sich über Förderkredite des Bundeslandes freuen

Foto: aktion pro eigenheim

Wer Wohneigentum zur Selbstnutzung baut oder kauft, kann in Rheinland-Pfalz zunächst das  Programm "Kredit 710 - Darlehen Wohneigentum Universell" nutzen. Die Förderkredite sind eine gute Säule bei der Baufinanzierung - der Darlehensbetrag ist zwischen 25.000 Euro und 100.000 Euro frei wählbar. Einkommensgrenzen müssen nicht eingehalten werden, die Konditionen sind dennoch attraktiv: Es handelt sich um ein Nachrangdarlehen, die Zinsfestschreibung ist für 10, 15 oder 20 Jahre möglich. Voraussetzung für die Förderung: Es ist ein weiterer Finanzierungspartner und der Einsatz von 10 Prozent Eigenkapital erforderlich (in Form von Guthaben / Barmitteln / bezahlte Rechnungen / bezahltes Grundstück / Eigenkapitalersatzdarlehen). Zum Förderprogramm und zu den Finanzierungsbeispielen

Haushalte mit geringerem Einkommen erhalten auch mehr Förderung
Übersteigt das Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 Prozent, können sich Bauherren und Käufer von selbstgenutztem Wohneigentum über eine höhere Förderung freuen: Im Programm "Förderung von selbst genutztem Wohnraum - 701, 702, 703" gibt es einen günstigen Förderkredit plus Tilgungszuschuss. Zusätzlich zum oben genannten ISB-Darlehen Wohneigentum beträgt der Tilgungszuschuss 5 Prozent. Wenn das Haushaltseinkommen innerhalb der Einkommensgrenze bis zu 10 über § 13 Abs. 2 LWOFG liegt, beträgt der Tilgungszuschuss sogar 7,5 Prozent. Eine Zinsfestschreibung ist bis zur Volltilgung möglich.
Voraussetzungen dafür:

  • Selbstnutzung, Einhaltung Wohnflächenobergrenzen, Einsatz von 10 % Eigenkapital oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen
  • Vorlage einer Förderbestätigung, bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung erhältlich (diese beraten auch zur Förderung und helfen bei der Antragstellung)
  • Kein Baubeginn vor Förderbestätigung
  • Kaufvertrag nicht älter als 2 Monate beim Ankauf von Bestandsobjekten
  • Kein Erwerb von Wohneigentum von Verwandten in gerader Linie

Zum Förderprogramm und zu den Finanzierungsbeispielen

Effizienzhaus 55 wird in Rheinland-Pfalz noch gefördert
Der Bund hat die Förderung für Effizienzhaus 55 schon lange gestrichen, aber in Rheinland-Pfalz wird dieser Standard noch gefördert! Im Sonderprogramm "Förderung von klimagerechtem selbst genutztem Wohnraum - 501, 502, 503" erhalten Bauherren und Käufer einen Förderkredit plus Tilgungszuschuss. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 Prozent übersteigt.

Wichtig zu wissen:

  • Effizienzhausstandard 55 (BEG) muss mindestens erreicht werden
  • Zinsfestschreibung bis zur Volltilgung möglich
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist Pflicht
  • Der Tilgungszuschuss beträgt 7,5 Prozent bzw. 10 Prozent auf das ISB-Darlehen Wohneigentum
  • Selbstnutzung, Einhaltung Wohnflächenobergrenzen, Einsatz von 10 Prozent Eigenkapital oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen
  • Vorlage einer Förderbestätigung, bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung erhältlich
  • Kein Baubeginn vor Förderbestätigung

Alle Infos und auch Finanzierungsbeispiele finden Sie hier

 
 
 
Quelle: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) / aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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