Wer Wohneigentum zur Selbstnutzung baut oder kauft, kann in Rheinland-Pfalz zunächst das Programm "Kredit 710 - Darlehen Wohneigentum Universell" nutzen. Die Förderkredite sind eine gute Säule bei der Baufinanzierung - der Darlehensbetrag ist zwischen 25.000 Euro und 100.000 Euro frei wählbar. Einkommensgrenzen müssen nicht eingehalten werden, die Konditionen sind dennoch attraktiv: Es handelt sich um ein Nachrangdarlehen, die Zinsfestschreibung ist für 10, 15 oder 20 Jahre möglich. Voraussetzung für die Förderung: Es ist ein weiterer Finanzierungspartner und der Einsatz von 10 Prozent Eigenkapital erforderlich (in Form von Guthaben / Barmitteln / bezahlte Rechnungen / bezahltes Grundstück / Eigenkapitalersatzdarlehen). Zum Förderprogramm und zu den Finanzierungsbeispielen
Haushalte mit geringerem Einkommen erhalten auch mehr Förderung
Übersteigt das Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 Prozent, können sich Bauherren und Käufer von selbstgenutztem Wohneigentum über eine höhere Förderung freuen: Im Programm "Förderung von selbst genutztem Wohnraum - 701, 702, 703" gibt es einen günstigen Förderkredit plus Tilgungszuschuss. Zusätzlich zum oben genannten ISB-Darlehen Wohneigentum beträgt der Tilgungszuschuss 5 Prozent. Wenn das Haushaltseinkommen innerhalb der Einkommensgrenze bis zu 10 über § 13 Abs. 2 LWOFG liegt, beträgt der Tilgungszuschuss sogar 7,5 Prozent. Eine Zinsfestschreibung ist bis zur Volltilgung möglich.
Voraussetzungen dafür:
Zum Förderprogramm und zu den Finanzierungsbeispielen
Effizienzhaus 55 wird in Rheinland-Pfalz noch gefördert
Der Bund hat die Förderung für Effizienzhaus 55 schon lange gestrichen, aber in Rheinland-Pfalz wird dieser Standard noch gefördert! Im Sonderprogramm "Förderung von klimagerechtem selbst genutztem Wohnraum - 501, 502, 503" erhalten Bauherren und Käufer einen Förderkredit plus Tilgungszuschuss. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 Prozent übersteigt.
Wichtig zu wissen:
Alle Infos und auch Finanzierungsbeispiele finden Sie hier
Prospekt: Verband Privater Bauherren e.V.
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