Hessen-Darlehen Neubau
Wer erstmals Wohneigentum in Hessen erwirbt, kann dafür eine Förderung erhalten. Die zinsgünstigen Förderkredite gibt es für:
Maximal sind 125.000 Euro Darlehen möglich, für ein Passivhaus gibt es 20.000 Euro mehr. Um das Förderdarlehen zu erhalten, dürfen die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden: Diese liegen für einen 1-Personenhaushalt bei ca. 36.400 Euro brutto im Jahr und für einen 2-Personenhaushalt bei ca. 60.600 Euro butto. Der Zuschlag für jede weitere Person beträgt ca. 12.050 Euro brutto, für jedes Kind wird der Betrag um ca. 920 Euro brutto erhöht.
Attraktiv sind die Förderkredite wegen der günstigen Konditionen: Die Zinssätze sind deutlich günstiger als marktüblich und auf 20 Jahre festgeschrieben. Die Grundschuld wird im Grundbuch nachrangig eingetragen, so dass Haushalte bei ihrer Hausbank für die restliche Finanzierung die Option auf einen geringeren Darlehenszinssatz haben. Sondertilgungen sind ohne Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit in beliebiger Höhe möglich
Klimabonus für energieeffiziente Neubauten
Wer einen energieeffizienten Neubau baut oder kauft, kann zusätzlich zum Hessen-Darlehen Neubau einen Klimabonus beantragen: Maximal 37.500 Euro Zuschuss sind möglich, wenn folgende Effizienzhaus-Niveaus erreicht werden: Effizienzhaus (EH) 40 Plus, 40 EE/NH, 40, 55 EE/NH und 55. So sind die Klimabonus-Zuschüsse in Hessen gestaffelt:
Mit diesen Zuschüssen können auch Finanzierungslücken geschlossen werden, die durch den Förderstopp des Bundes entstanden sind.
Hessen-Darlehen Bestandserwerb
Auch wer Wohneigentum im Bestand erwirbt, wird in Hessen gefördert. Mit dem Hessen-Darlehen Bestandserwerb werden der Kauf und eventuelle Sanierungskosten gefördert. Es gelten die oben genannten Einkommensgrenzen. Das Förderdarlehen darf 50 Prozent der Gesamtkosten nicht überschreiten und sollte mindestens 30.000 Euro betragen. Die maximale Darlehenshöhe beträgt 125.000 Euro.
Die Förderung wird von der Wirtschafts- und Investitionsbank Hessen (WIBank) verwaltet. Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle vor Ort.
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