31.12.2021

Förderprogramm für Solarstromspeicher in Rheinland-Pfalz

Zuschuss für Batteriespeicher mit neuer Photovoltaik-Anlage

Fünf Millionen Euro stellt das Umweltministerium in Rheinland-Pfalz für ein Förderprogramm bereit: Solarstromspeicher in privaten Haushalten werden im Solar-Speicher-Programm in Kombination mit einer neuen Photovoltaik-Anlage mit einem Zuschuss von bis zu 1.000 Euro gefördert.

Inbetriebnahme SoalrstromspeicherBild größer anzeigen

Inbetriebnahme des 100.000 Solarstromspeichers. Dank Förderung soll es mit dem Ausbau in Rheinland-Pfalz jetzt zügiger vorangehen

Foto: BSW-Solar

Wichtiger Hinweis: Diese Förderung ist ausgelaufen. Anträge können nicht mehr gestellt werden.

Die Förderhöhe des Solarspeicherprogramms liegt bei 100 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität. Unterstützt werden Heimspeicher in Privathaushalten mit bis zu 1.000 Euro. Für den Erhalt der Förderung müssen Privathaushalte eine neue Photovoltaik-Anlage mit mindestens 5 kWp Nennleistung und einen Batteriespeicher mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität installieren. Das Umweltministerium in Rheinland-Pfalz geht davon aus, dass die Anschaffungskosten der Batteriespeicher innerhalb von zwölf bis 15 Jahren gedeckt sind. Flankierend zum Förderprogramm bieten die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Hausbesitzern eine kostenlose Beratung zu Photovoltaik, Batteriespeichern und Wirtschaftlichkeit.

Was genau wird gefördert?
Gefördert werden fest installierte Solarstromspeicher in Verbindung mit einer neuen Photovoltaik-Anlage. Die Nachrüstung von Batteriespeichern an bestehende Solarstromanlagen ist nicht förderfähig. Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn des Vorhabens und vor Auftragsvergabe gestellt werden! Angebote können Hausbesitzer aber schon vorher einholen. Erforderlich für die Antragstellung ist das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular.

Nach Installation und Inbetriebnahme müssen für die Auszahlung des Zuschusses folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Herstellererklärung
  • Fachunternehmererklärung
  • Rechnung
  • Meldung der Anlage im Marktstammdatenregister (erforderlich ist z.B. die Marktstammdatenregister-Nummer)
  • Mittelabrufformular
  • Teilnahme am Basis-Monitoring

Alle Informationen und die Antragsformulare finden Sie hier.

 
 
 
Quelle: Umweltministerium Rheinland-Pfalz / Energieagentur Rheinland-Pfalz
 
 
 
 

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