Redaktions-Tipp

Bessere Eigentumsförderung in Schleswig-Holstein ab April 2021

Einkommensschwache Familien erhalten zinsfreies Darlehen

Schleswig-Holstein verbessert die soziale Wohnraumförderung ab dem 1. April 2021. Damit soll der Erwerb von Wohneigentum - also der Neubau oder ein Kauf von Bestandsimmobilien - für einkommensschwache Familien erleichtert werden. Sogenannte Schwellenhaushalte können ein zinsfreies Darlehen bis 100.000 Euro erhalten, die Förderung wird bei der Förderbank IB.SH beantragt.

Holzhäuser auf EuroscheinenBild größer anzeigen

Zinsfreie Darlehen für einkommensschwache Haushalte - Schleswig-Holstein will damit mehr Familien den Traum vom Eigenheim erfüllen

Foto: aktion pro eigenheim

Einkommensschwächeren Familien und Alleinerziehenden fehlt häufig das nötige Eigenkapital, um sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Hier greift die neue Eigentumsförderung in Schleswig-Holstein: Sogenannte "Schwellenhaushalte" mit mindestens einem Kind und/oder einem schwerbehinderten Angehörigen erhalten ein für 20 Jahre zinsfreies Darlehen bis 100.000 Euro. Kosten entstehen nur für die jährliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,5 Prozent.

  • Die Netto-Einkommensgrenze für die Förderung liegt bei einem 4-Personen-Haushalt (2 Erwachsene, 2 Kinder) bei 39.360 Euro. Das entspricht einem Brutto-Haushalts-Einkommen von rund 59.000 Euro.
  • Bei zwei Erwachsenen und einem Kind liegt die Netto-Einkommensgrenze bei 32.640 Euro oder einem Brutto-Haushaltseinkommen von knapp 49.000 Euro. Außerdem ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, einen Kredit ohne die bislang notwendige Eigenkapitalquote von 7,5 Prozent der Kreditsumme zu erhalten.

Die Darlehen können bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) beantragt werden.

Zusatzdarlehen für Barrierefreiheit
Damit mehr Familien schon beim Bau oder Kauf von Eigentum ans Alter denken, gibt es die Möglichkeit eines Zusatzdarlehens über 15.000 Euro (zusätzlich zur Grundförderung in Höhe von 100.000 Euro). Dafür müssen sowohl ein barrierefreier Eingang als auch breitere Türen im Erdgeschoss und eine barrierefreie Dusche im Erdgeschoss entstehen. Wer diese drei Ein- oder Umbauten im Neubau oder nach Kauf vornimmt, kann die zusätzliche Förderung beantragen.

Im Falle der Schaffung von Wohnraum für schwerbehinderte Menschen durch besondere bauliche Maßnahmen kann ein Zusatzdarlehen in Höhe von 50.000 Euro gewährt werden. Beide Zusatzdarlehen sind nicht miteinander kombinierbar.

Alle Infos und Details zur Antragstellung finden Sie hier.

 
 
 
Quelle: Investitionsbank Schleswig-Holstein
 
 
 
 

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