Einkommensschwächeren Familien und Alleinerziehenden fehlt häufig das nötige Eigenkapital, um sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Hier greift die neue Eigentumsförderung in Schleswig-Holstein: Sogenannte "Schwellenhaushalte" mit mindestens einem Kind und/oder einem schwerbehinderten Angehörigen erhalten ein für 20 Jahre zinsfreies Darlehen bis 100.000 Euro. Kosten entstehen nur für die jährliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,5 Prozent.
Die Darlehen können bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) beantragt werden.
Zusatzdarlehen für Barrierefreiheit
Damit mehr Familien schon beim Bau oder Kauf von Eigentum ans Alter denken, gibt es die Möglichkeit eines Zusatzdarlehens über 15.000 Euro (zusätzlich zur Grundförderung in Höhe von 100.000 Euro). Dafür müssen sowohl ein barrierefreier Eingang als auch breitere Türen im Erdgeschoss und eine barrierefreie Dusche im Erdgeschoss entstehen. Wer diese drei Ein- oder Umbauten im Neubau oder nach Kauf vornimmt, kann die zusätzliche Förderung beantragen.
Im Falle der Schaffung von Wohnraum für schwerbehinderte Menschen durch besondere bauliche Maßnahmen kann ein Zusatzdarlehen in Höhe von 50.000 Euro gewährt werden. Beide Zusatzdarlehen sind nicht miteinander kombinierbar.
Alle Infos und Details zur Antragstellung finden Sie hier.
Prospekt: Wellhöfer Treppen GmbH & Co. KG
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