Antragsberechtigt im Förderprogramm SolarPLUS sind sowohl Privatpersonen, als
auch Unternehmen, deren Gebäude in Berlin steht. Zur Auswahl stehen verschiedene Fördermodule:
Modul A Gutachten – Studien – Konzepte - Beratung: Gefördert werden Dachgutachten und Machbarkeitsstudien --> Privatpersonen, WEGs und kleine Unternehmen erhalten eine Förderung in Höhe von 65 Prozent
- Interessant ist für Eigentümer hier auch das Modul A 4 PV-Anlagen & Steuern - Kostenübernahme für Steuerberatungen: Hier werden die Kosten für eine Beratung zur steuerlichen Veranlagung einer Solaranlage
auf Ein- und Zweifamilienhäusern sowie auf Mehrfamilienhäusern
übernommen. Dabei muss es sich um eine Erstberatung einer
Steuerberaterin oder eines Steuerberaters handeln. --> der Zuschuss
beträgt pauschal 226,10 Euro.
Modul B Hauselektrik:
Gefördert werden Messplätze, Stromzähler und die Zusammenlegung von
Hausanschlüssen --> Privatpersonen, WEGs und kleine Unternehmen
erhalten eine Förderung in Höhe von 65 Prozent
Modul C Stromspeicher:
- Attraktiv
für private Eigentümer ist Modul C 1 Kauf - Gefördert wird der Kauf von
Stromspeichern, die Solarstrom aus neu errichteten Photovoltaik-Anlagen
speichern. Außerdem werden Kosten für Managementsysteme und
sämtlichen Komponenten, die für den Betrieb der Anlage nötig sind,
finanziell unterstützt. (Die Photovoltaik-Förderung wird auch für Pacht-
und Leasingverträge von Stromspeichern gewährt. (C 2 Pacht/Leasing))
--> Der Zuschuss beträgt für Ein- und Zweifamilienhäuser 300 Euro je
nutzbarer kWh, maximal 15.000 EUR
Modul D Sonderanlagen-Boni
- D 1 Denkmalgerechte Photovoltaik:
Eine Förderung von Photovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden
ist möglich, wenn eine denkmalrechtliche Genehmigung vorliegt.
Förderfähig sind Solardachziegel, Indach-PV-Anlagen, Solare Dachbahnen
und farblich angepasste Solaranlagen --> gefördert werden die
Mehrkosten gegenüber Standard-PV-Anlagen mit einem Zuschuss in Höhe von
65 Prozent
- D 2 Fassaden-Photovoltaik:
Förderfähig sind Photovoltaik-Anlagen, die als Teil der Gebäudehülle in
die Fassade integriert sind --> gefördert werden die Mehrkosten
gegenüber Standard-PV-Anlagen mit einem Zuschuss in Höhe von 65 Prozent
- D 3 Gründach-Photovoltaik-Anlagen:
Förderfähig sind die Mehrkosten, die durch eine Kombination einer
Photovoltaik-Anlage mit einem Gründach entstehen. --> gefördert
werden die Mehrkosten gegenüber Standard-PV-Anlagen (z.B. für höhere
Unterkonstruktion) mit einem Zuschuss in Höhe von 65 Prozent
Antragstellung bei der IBB
Das
Förderprogramm wird von der Investitionsbank Berlin (IBB) umgesetzt.
Seit dem 1. September 2022 können vorläufige Anträge auf Förderung
gestellt werden. Mit der Umsetzung der Projekte kann auf eigenes Risiko
begonnen werden, wenn Sie eine Eingangsbestätigung der IBB Business Team
GmbH für den vorläufigen Antrag erhalten haben. Ab dem 1. November 2022
soll die Antragstellung im elektronischen Antragssystem möglich sein.
Antragstellende, die bereits einen vorläufigen Antrag gestellt haben,
müssen Ihren Antrag dann elektronisch verifizieren, um einen
Zuwendungsbescheid erhalten zu können, mit dem die Förderung verbindlich
zugesagt wird. --> Zum Förderprogramm bei der IBB
Quelle: Investitionsbank Berlin (IBB) / Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz