Wichtiger Hinweis: Aufgrund der Wahlen zum Abgeordnetenhaus 2021 konnte der Haushalt nicht rechtzeitig verabschiedet werden. Bis das Haushaltsgesetz vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet und im Amtsblatt veröffentlicht wurde (voraussichtlich im Juli 2022), erfolgt die Förderung unter Vorbehalt. Das bedeutet: Sollten für die Jahre 2022/2023 keine oder nicht ausreichend Fördermittel vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellt werden, müssen die Anträge abgelehnt werden.
Voraussetzung für eine Förderung des Solarstromspeichers ist der gleichzeitige Kauf und die Inbetriebnahme einer neuen Photovoltaik-Anlage.
Außerdem gelten folgende Fördervoraussetzungen:
So wird die Zuschusshöhe für Batteriespeicher in Berlin ermittelt
Pro kWh nutzbarer Speicherkapazität beträgt der Zuschuss 300 Euro. Wer einen Solarstromspeicher mit 8 kWh Kapazität installiert, wird mit 2.400 Euro gefördert. Die Gesamtfördersumme ist je System auf maximal 15.000 Euro begrenzt. Je Photovoltaik-Anlage ist nur ein Batteriespeicher förderfähig. Verfügt der Solarstromspeicher über ein Energiemanagementsystem mit Erzeugungs- oder Verbrauchsprognosen, kann ein Bonus in Höhe von 300 Euro je Speicher zusätzlich zur Maximalförderung bewilligt werden.
Details zur Antragstellung
Der Zuschuss für Solarstromspeicher wird online über das elektronische Antragssystem bei der Investitionsbank Berlin (IBB) beantragt. Alle Informationen, Merkblätter und Formulare gibt es unter www.energiespeicherplus.de. Das Förderprogramm läuft bis 31.12.2022.
Prospekt: dämmen-lohnt-sich.de
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