Förderung mit Darlehen und Zuschüssen
Die Zuständigkeit für das Bauen und Wohnen und dessen Förderung liegt in den einzelnen Bundesländern häufig beim Wirtschaftsministerium, zum Teil auch beim Bau-, Finanz- oder Umweltministerium. Oft sind mehrere Ministerien verantwortlich, zum Beispiel für verschiedene Förderprogramme. Bei diesen Zuständigkeiten verlieren Bauherren schnell den Überblick. Doch informieren lohnt sich, denn die Förderung der Bundesländer hilft Bauherren in die eigenen vier Wände.
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Foto: aktion pro eigenheim
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Bundesländer vergeben zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum
Abgewickelt wird die Vergabe von Fördermitteln in der Regel über das jeweilige Landesförderinstitut, beispielsweise durch die Landesbank oder Landestreuhandstelle. Diese bieten für den Immobilienerwerb zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse an. Darunter fallen etwa der Immobilienerwerb wie Neubau, energieeffizientes Bauen, Ersterwerb, Gebrauchtkauf sowie das Modernisieren, Sanieren und die Wohnwertverbesserung. Letztere kann beispielsweise durch einen barrierefreien Umbau, Ausbau oder eine Grundrissänderung geschehen. Dazu gibt es für die Bereiche Wohneigentum und Energie häufig weitere landesweite Initiativen, Kampagnen und Aktionen.
Förderbedingungen beachten
Bevor Bauherren die Förderung beantragen, sollten sie einen genauen Blick in die Förderbedingungen der einzelnen Programme werfen. Bei der Förderung von Wohneigentum ist oft eine Selbstnutzung der Immobilie über mehrere Jahre Bedingung, auch Einkommenshöchstgrenzen sind oftmals festgelegt. Wer kleine Kinder im Haushalt hat, kann in vielen Bundesländern zusätzliche Förderung erhalten.
Weitere Informationen zur Förderung durch die jeweiligen Bundesländer: