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Baukindergeld: Was tun bei fehlenden Unterlagen?

Antragsteller müssen unbedingt innerhalb der Frist aktiv werden

Familien haben nach dem Einzug in die eigenen vier Wände sechs Monate Zeit, um den Antrag auf Baukindergeld zu stellen. Das ist in vielen Fällen großzügig bemessen, doch wenn wichtige Unterlagen fehlen, läuft Antragstellern schnell die Zeit davon. Was also tun, wenn Grundbuchauszug oder Steuerbescheide auf sich warten lassen? Dann sollten Antragsteller unbedingt innerhalb der Frist aktiv werden, rät die KfW! Die wichtigsten Tipps.

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Bei fehlenden Unterlagen müssen Familien innerhalb der Antragsfrist für das Baukindergeld unbedingt aktiv werden, sonst wird der Antrag von der KfW abgelehnt

Foto: aktion pro eigenheim

Was tun, wenn die Steuerbescheide nicht rechtzeitig vorliegen?
Die Steuererklärung recht spät abgegeben, das Finanzamt lässt mit einer Rückmeldung auf sich warten - dann kann es mit der Antragsfrist beim Baukindergeld knapp werden. Nach der Antragsbestätigung durch die KfW bleiben nochmal drei Monate Zeit, um alle Nachweise im KfW-Zuschussportal hochzuladen. Die Steuerbescheide sind immernoch nicht da? Dann sollten Antragsteller unbedingt vor dem Ablauf der Einreichungsfrist alle Nachweise im KfW-Zuschussportal hochladen, die bereits vorliegen. Auch für den fehlenden Nachweis - in diesem Fall der Steuerbescheid - müssen Antragsteller auf jeden Fall aktiv werden: Dann muss eine formlose Erklärung hochgeladen werden, warum der Nachweis noch fehlt. Werden Antragsteller hier nicht aktiv und lassen die Einreichungsfrist verstreichen, ohne dass alle Unterlagen hochgeladen sind, verfällt der Antrag auf Baukindergeld und eine Auszahlung des Zuschusses ist nicht mehr möglich.

Was tun, wenn der Grundbuchauszug nicht rechtzeitig vorliegt?

Die Frist zur Einreichung der Nachweise für das Baukindergeld läuft ab und der Grundbuchauszug ist noch nicht da? Auch dann sollten Antragsteller innerhalb der Frist aktiv werden: "Liegt die Grundbucheintragung über den Eigentümerwechsel noch nicht vor, kann der Nachweis zunächst mit der Auflassungsvormerkung erfolgen." heißt es dazu im Merkblatt der KfW.

Achtung: Grundsätzlich sollten Familien unbedingt darauf achten, den Antrag auf Baukindergeld erst zu stellen, wenn alle Haushaltsmitglieder umgezogen sind und die Meldebestätigung vollständig vorliegt! Anträge, die vor dem Einzugsdatum (= Datum der Meldebestätigung) gestellt werden, werden von der KfW abgelehnt.

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Quelle: aktion pro eigenheim / KfW
 
 
 
 

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