Oft verlangen die Banken bei der Kreditvergabe ein Bearbeitungsentgelt. Es kann auch andere Bezeichnungen wie "Entgelt für Kapitalüberlassung" tragen und soll den Aufwand etwa für Beratung, Bonitätsprüfung oder Bearbeitung des Antrags decken. Diese Kosten darf die Bank nicht gesondert kassieren, hat der BGH bereits im Mai 2014 entschieden, das sei mit den Zinsen bezahlt (XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13). Wer solche Gebühren bezahlt hat, kann sie also jetzt zurückverlangen. Das gilt auch für Kredite zum Hausbau oder Hauskauf.
Betroffen sind Kreditverträge ab 2004
Rechtlich nicht geklärt war bisher, ob die Rückforderung aus älteren Kreditverträgen verjährt ist. In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof nun: Soweit Kreditverträge ab 2004 Bearbeitungsgebühren enthalten, können diese zurückgefordert werden. Für Kredite bis 2011 aber nur noch bis Jahresende. Für Kredite, die nach 2011 aufgenommen wurden, läuft die Frist länger (XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14). Das Urteil gilt auch für Kredite, die zur Finanzierung einer Immobilie aufgenommen wurden.
Hausbau: Jetzt Kredit-Unterlagen prüfen
Gerade bei Immobilienkrediten kann es hier um erhebliche Beträge gehen. Schließlich werden bei Hauskauf oder Hausbau große Summen fällig. Zwar sind nach Erfahrung der Beratung in der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nicht alle Immobilienkredite betroffen, allerdings lohnt sich eine Überprüfung. Mit einem tiefen Blick in die Unterlagen erfahren Bauherren, ob auch sie unzulässige Bearbeitungsgebühren an ihre Bank gezahlt haben oder nicht.
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