Der Bereitstellungszinssatz ist bei fast allen Banken gleich: 3 Prozent Zinsen werden allein dafür fällig, dass sie den zugesagten Immobilienkredit zur Auszahlung bereithalten. Zusätzlich zu den Bereitstellungszinsen werden bei einigen Banken Teilauszahlungszuschläge von 50 oder 100 Euro pro Auszahlung verlangt. Keines von beidem - weder Bereitstellungszinsen noch Teilauszahlungszuschläge - wird im von den Banken genannten Effektivzins für die Baufinanzierung berücksichtigt. Rechnet man sie mit ein, liegt der tatsächliche Effektivzins oft um ein oder zwei Zehntel Prozentpunkte höher.
Baufinanzierung: Bauherren zahlen doppelt
Während der Bauphase müssen Bauherren so doppelt für die Baufinanzierung zahlen: Zinsen auf die Kreditsumme, die sie schon bekommen haben und Bereitstellungszinsen auf den noch nicht ausgezahlten Kreditanteil. Hier kommt schnell eine beachtliche Summe zusammen. Denn vom Antrag auf Baugenehmigung bis zum fertigen Haus kann es ein Jahr und länger dauern. Wie teuer die Bereitstellungszinsen Bauherren im individuellen Fall zu stehen kommen, hängt von der Karenzzeit der Bank ab, also der Zahl der Freimonate, in der noch keine Bereitstellungszinsen anfallen. Viele Banken berechnen Zinsen schon nach zwei Monaten, andere räumen dem Kunden eine Karenzzeit von sechs oder sogar zwölf Monaten ein.
Der ausführliche Artikel Bereitstellungszinsen erscheint in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 19.11.2014 am Kiosk).
Prospekt: SCHUFA Holding AG
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