Redaktions-Tipp

Was tun, wenn der Bauträger pleite ist?

Die wichtigsten Schritte bei einer Insolvenz

Es ist wohl der schlimmste Alptraum eines jeden Bauherren: die Insolvenz des Bauträgers. Doch was tun, wenn der Alptraum wahr wird? Egal wie gut der Bauvertrag ist - geht der Bauträger pleite, verlieren Bauherren Zeit und Geld. Diese Tipps helfen bei der Schadensbegrenzung.

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Ist der Bauträger pleite, geht auf der Baustelle erst einmal nichts mehr. Für Bauherren geht es dann um SchadensbegrenzungFoto: aktion pro eigenheim

Ist die Insolvenz des Bauträgers nicht mehr abzuwenden, geht erst einmal gar nichts mehr auf der Baustelle. Oft muss dann geklärt werden, wie und mit welchem Vertragspartner es weiter geht. Das kostet Zeit. Zudem verlieren Bauherren bei einer Bauträger-Pleite oft auch Geld, denn wenn Arbeiten schon bezahlt wurden, ist nicht klar, ob diese noch ausgeführt werden können. Zusätzliche Mehrkosten entstehen durch Verzögerungen. Schadensbegrenzung ist dann das Gebot der Stunde.

Erste Schritte bei einer Bauträger-Insolvenz
Die ersten Anzeichen für einen finanziellen Engpass sind häufige Bitten um Abschlagszahlungen. Im Internet können Bauherren dann schnell herausfinden, ob ein Insolvenzantrag gestellt wurde und so erste Schritte zur Schadensbegrenzung einleiten. Aber auch das Handelsregister und das zuständige Insolvenzgericht können Auskunft geben. Zu Beginn sollte der Baubestand dann von einem Sachverständigen dokumentiert werden. Dabei wird festgestellt, welche Bauabschnitte fertiggestellt sind, welche Arbeiten noch erledigt werden müssen und welchen Wert die Immobilie aktuell hat. Bauherren sollten außerdem keine weiteren Zahlungen für Bauabschnitte, die noch nicht vollständig fertiggestellt sind, leisten. In einem nächsten Schritt wird der Insolvenzverwalter kontaktiert, um Klarheit darüber zu haben, ob der Bauvertrag weiterhin erfüllt, ein neuer aufgesetzt wird oder ob ein anderes Unternehmen beauftragt werden muss. Auch wenn die Situation schwierig ist - Bauherren sollten nicht in Panik geraten und andere Handwerker beauftragen. Denn dann kann es passieren, dass doppelt bezahlt werden muss, weil das bisherige Unternehmen den Vertrag doch bis zum Ende erfüllen will.

Risikoabsicherung unbedingt im Bauvertrag festschreiben lassen
Tritt der Ernstfall einer Insolvenz ein, greifen die Sicherungsinstrumente, die hoffentlich im Bauvertrag festgehalten wurden. Über diese Sicherungsmaßnahmen sollten Bauherren hart verhandeln. Denn auch der Bauträger sieht es andererseits als sein gutes Recht, von den Bauherren Sicherheiten für die Vertragssumme zu fordern. Daher ist es nur legitim, dass auch Häuslebauer sich diese Sicherheiten vom Bauträger geben lassen und vertraglich festhalten.

 
 
 
Quelle: Baufi24.de
 
 
 
 

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