Redaktions-Tipp

Drei Viertel der privaten Neubauten haben Mängel

Umfassender Gewährleistungscheck ein Jahr nach Einzug empfohlen

Drei Viertel aller privaten Neubauten weisen Mängel in der Gewährleistungszeit auf. Zu diesem Ergebnis gelangt die Studie "Probleme und Mängel in der Gewährleistungszeit bei Ein- und Zweifamilienhäuser" im Auftrag des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Besonders häufig sind Risse an Innen- und Außenwänden, Probleme mit Feuchtigkeit sowie Mängel an Heizung und Fenstern. Bauherren sollten sich deshalb von Sachverständigen begleiten lassen.

Grafik: Baumängel nach der BauabnahmeBild größer anzeigen

So machen sich Baumängel nach der Abnahme bemerkbar

Foto: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB)

Wo treten Mängel am häufigsten auf?
Bei 40 Prozent der untersuchten Ein- und Zweifamilienhäuser wurden Fehler an der Konstruktion festgestellt. 38 Prozent wiesen zudem Mängel an der technischen Gebäudeausrüstung auf - dazu gehören neben der Elektroinstallation auch Heizungs- und Lüftungsanlage. Der Grund für die vielen Mängel: Der Hausbau wird immer anspruchsvoller und komplexer. Dadurch steigt auch die Fehleranfälligkeit, vor allem bei mehrschichtigen Bauteilen und der Anlagentechnik. Eine detaillierte Planung und fachgerechte Bauausführung sind wesentliche Voraussetzungen für mangelfreies Bauen.

Viele Fehler treten leider erst ans Tageslicht, wenn das Haus bezogen wurde und genutzt wird. Mängel bei Abdichtungsarbeiten sind zum Beispiel häufig erst erkennbar, wenn Folgeschäden durch Leckagen sichtbar werden. Statische und baukonstruktive Mängel führen häufig erst nach dem Einzug zu Rissbildungen. Auch fehlerhafte Heizungsanlagen werden erst nach dem ersten Winter im neuen Zuhause auffällig.

Welche Mängel treten auf?

Die fehlerbehaftetsten Bauteile sind die Fassade (28 Prozent), Innenwände (26 Prozent) sowie Heizungsanlagen und Fenster mit jeweils 26 Prozent. So bezieht sich fast die Hälfte aller erfassten Mängel auf Risse an den Innen- und Außenwänden. Ebenfalls problematisch sind Mängel durch Feuchtigkeit (32 Prozent) sowie Farb-, Putzablösungen und Materialausbrüche. Die Bewertung dieser Mängel ist für Bauherren oft problematisch, denn nicht immer ist es eindeutig, ob es sich um einen Mangel oder nur um eine hinzunehmende Unregelmäßigkeit handelt.

Ein Viertel der Baumängel wird nicht behoben                
Die Studienergebnisse zeigen auch: Je klarer und umfassender ein Mangel beschrieben und zugeordnet werden kann, desto eher wurde er beseitigt. Hierzu zählen 43 Prozent der erfassten Schäden. Auf der anderen Seite wurden ein Viertel der Baumängel nicht behoben.

14 Prozent der Baumängel müssen per Gerichtverfahren geklärt werden. Diese sind für Bauherren mit hohen finanziellen und zeitlichen Aufwendungen verbunden. 77 Prozent  können hingegen mit dem Auftragnehmer direkt geklärt werden. Die Beseitigungskosten variieren dabei stark: Während die Reparaturkosten in 20 Prozent der Fälle unter 500 Euro liegen, bewegt sich der größte Anteil mit 25 Prozent bei 10.000 Euro und mehr.

Was können Bauherren bei Baumängeln tun?
Weil die Bewohner:innen oft schwer erkennen können, ob eine festgestellte Unregelmäßigkeit sich im Toleranzbereich befindet oder ein erhöhtes Schadenspotenzial aufweist, sollten sie sachverständige Unterstützung hinzuziehen. So bietet es sich beispielsweise an, circa ein Jahr nach dem Einzug, wenn die Gebäudetrocknung fortgeschritten ist, die technischen Anlagen in Betrieb genommen wurden und die erste Heizperiode vorüber ist, das Haus einem umfassenden Gewährleistungscheck zu unterziehen.

Außerdem sollte die vorhandene Anlagentechnik vollumfänglich genutzt werden - nur so lassen sich Störungen erkennen. Ratsam ist es auch, Wartungsintervalle zur Funktionsprüfung, Einstellung und ggf. Optimierung verschiedenster Bauteile einzuhalten.              

Fazit:

Nicht nur während der Bauphase, sondern auch nach dem Einzug gilt: Je früher ein Mangel erkannt wird, desto eher können Schäden vermieden und der Reparaturaufwand gering gehalten werden. Denn häufig entstehen durch unscheinbare Mängel große Folgeschäden.

Die komplette Studie "Probleme und Mängel in der Gewährleistungszeit bei Ein- und Zweifamilienhäuser" finden Bauherren hier.

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Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB)
 
 
 
 

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