Förmliche Bauabnahme ist Pflicht
Das Haus ist fertig und der Umzug wird geplant? Dann steht einer der wichtigsten Rechtsschritte beim Bauen bevor: die förmliche Bauabnahme. Und auch, wenn vor dem Umzug noch alles schnell fertig werden soll und Hektik ausbricht, sollten sich Bauherren in diesem Fall Zeit nehmen und keine Rechte verschenken. Denn mit der Bauabnahme beginnt auch die Gewährleistungsfrist.
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Foto: Bauherren-Schutzbund e.V.
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Bauherr sollte mit Bauabnahme mängelfreies Haus übernehmen
Vor jedem Einzug steht die offizielle Übernahme des Hauses. Zur Bauabnahme vereinbart man am besten einen Termin auf der Baustelle, vorher sollte der Bauherr in Ruhe das ganze Haus begutachten und Notizen machen. Dann gilt es zu prüfen prüfen, ob die vereinbarten Leistungen in der gewünschten Qualität umgesetzt worden sind. Zur Bauabnahme lassen sich Bauherren vom Architekten oder Bauleiter begleiten, wer selbst gebaut sollt, sollte sich unbedingt sachverständige Hilfe holen. Denn viele Baumängel sind für Laien nicht zu erkennen. Der Sachverständige kann die Baumängel in umfassenden Checklisten den verschiedenen Bereichen wie Fenster, Tür, Fassade, Raummaße, Tapete und Fußleisten zuordnen - so wird nichts übersehen.
Besonders wichtig ist das Abnahmeprotokoll. Darin wird festgehalten, ob der Baupartner noch Nachbesserungen vornehmen muss. Mängel am Haus werden am besten detailliert und mit Foto protokolliert, damit es später keine Probleme gibt: Mit seiner Unterschrift auf dem Protokoll verpflichtet sich der Bauträger, die Baumängel auszubessern. Am besten setzen Hausbesitzer dafür gleich eine Frist. Unwesentliche Mängel sind allerdings kein Grund, die Abnahme zu verweigern. Mit der Bauabnahme bestätigt der Bauherr, dass der Baupartner seine Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erfüllt hat, alle Gefahren und Risiken gehen auf ihn über und es beginnt die Gewährleistungsfrist. Deshalb sollte der Bauherr sicher sein, dass er am Tag der Bauabnahme auch ein wirklich mangelfreies Haus übernimmt. Gleichzeitig hat der Bauunternehmer mit der Abnahme auch Anspruch auf seine Bezahlung und die Abschlussrechnung wird fällig.
Ohne Bauabnahme verschenken Bauherren Rechte
Wer auf die förmliche Bauabnahme verzichtet oder mit dem Einzug in das Haus Mängel stillschweigend in Kauf nimmt, der vergibt leichtfertig seine Rechte. Natürlich können Baumängel auch später noch korrigiert werden, allerdings muss der Hausbesitzer dann den Nachweis erbringen, dass die Baumängel tatsächlich durch den Bauträger entstanden sind.
Was tun bei Baumängeln?
Wenn Mängel erst nach der Bauabnahme auftreten, können Hausbesitzer diese innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist gelten machen. Diese beträgt in der Regel beim Hausbau fünf Jahre ab Bauabnahme.
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